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Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

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    Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

    Ich habe grundsätzliche Fragen zu Einkommenssteuererklärung Pflicht bei gewerblicher Einkunft in Steuerklasse 1 mit einem Witwenrente Bezug.
    Es gibt Freibeträge auf Arbeitslohn und auf Rente, doch habe ich keine Ahnung, wie es in diesen Kombination angewendet ist.
    Natürlich kommt es an Höhe von Gehalt, daher Fragen.

    Gesamte jähriche Bruttogehalt von 2015 bis 17 sind um 15900 bis zu 17700,
    der jeweilige Anteil davon ist 65% von der Arbeit und 35% von der Rente.
    Ich habe in der Vergangenheit keine Steuererklärung eingereicht und keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten.
    Muss ich noch Steuererklärungen einreichen? Wenn ja, welche Anlage soll ich ausfüllen?

    Und 2018 ALG 1 + Witwenrente Bezug.
    AG sagt, dass die Leistung in meiner Steuererklärung angeben muss wegen Progressionsvorbehalt, obwohl sie steuerfrei ist.
    Dabei muss alle Leistungsnachweise beifügen. Heißt das, dass ich per Post Steuererklärung muss?
    Laut AG, nachdem Übermittlung der Leistung werde ich einen Nachweis vom Finanzamt erhalten.
    Ich habe ihn noch nicht erhalten. Wenn ich ihn erhalten, werde ich erkennen welche Anlage ausfüllen muss?

    Ich würde mich freuen auf jeden Beitrag.

    Danke.

    #2
    AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

    Zitat von acmc Beitrag anzeigen
    Ich habe grundsätzliche Fragen zu Einkommenssteuererklärung Pflicht bei gewerblicher Einkunft in Steuerklasse 1
    Bei gewerblichen Einkünften gibt es keine Lohn(!)steuerklassen.

    Zitat von acmc Beitrag anzeigen
    Muss ich noch Steuererklärungen einreichen? Wenn ja, welche Anlage soll ich ausfüllen?
    Mit gewerblichen Einkünften musst Du auf alle Fälle eine Steuererklärung machen. Und zwar zwingen per Elster.

    Zitat von acmc Beitrag anzeigen
    AG
    Arbeitgeber? Auftraggeber? Amtsgericht?

    Zitat von acmc Beitrag anzeigen
    Laut AG, nachdem Übermittlung der Leistung werde ich einen Nachweis vom Finanzamt erhalten
    Du musst die Bescheinigungen von der Rentenkasse anfordern (wenn ich Dich richtig verstanden habe).

    Kommentar


      #3
      AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

      Ja, du musst sicher Steuererklärungen für die Jahre ab Bezug der Witwenrente einreichen, da von der Rente keine Steuern einbehalten wurden.

      Du wirst nach meiner Einschätzung auch Steuern nachzahlen müssen, da du neben der Rente auch Arbeitslohn bezogen hast.

      Da für die Jahre 2015 und 2016 bereits Nachzahlungszinsen anfallen und die Verzinsung für das Jahr 2017 jetzt begonnen hast, solltest du nicht warten,

      bis dich dein Finanzamt zur Abgabe der Erklärungen auffordert. Die Bescheinigung für ALG 1 für 2018 musst du auch schon erhalten haben.

      Die Rentendaten für die Steuererklärungen kannst du hier unter Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Hinterbliebenenrente) beantragen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

      Wähle das Jahr aus, in dem deine Witwenrente begonnen hat.

      Um den Bezug zu Elster herzustellen. Du kannst deine Steuererklärung in Mein ELSTER erstellen oder auch noch mit ElsterFormular:

      https://www.elster.de/eportal/start

      https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular

      Bei ElsterFormular musst du die Jahre 2015 und 2016 nachinstallieren. Das geht unten auf der Seite Datei neu bei Weitere und neue Steuererklärungen / Jahre über den Button zum Download

      Aktualisiert!

      Ich habe das mit den gewerblichen Einkünften jetzt eher so verstanden, dass sie als Arbeitnehmer in einem Gewerbebetrieb beschäftigt ist.

      Gewerbetreibende sind nicht in der Arbeitslosenversicherung und bekommen kein ALG 1
      Zuletzt geändert von Charlie24; 19.04.2019, 18:13.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

        Vielen Dank für die Antworten! Ich soll also Steuern von jedem Jahr erklären.

        Und ich möchte hiermit anders ausdrucken:
        AG = Agentur für Arbeit, geweblicher Gehalt = Gehalt als Arbeitsnehemer, Witenrente = Hinterbliebenenrente von Deutsche Renteversicherung

        Ich werde also die Formularen anschaunen und ausfüllen, dazu kann ich auch meine Ausgaben angeben bzw. hinbzufügen.
        Richtig?
        Ich muss sagen, es ist mir eine Herausforderung….

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

          Richtig, du musst für jedes Jahr ab Beginn des Rentenbezugs eine Einkommensteuererklärung abgeben.

          Am besten ist, du beginnst mit dem ältesten Jahr.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

            Hallo Charlie24,

            ich habe die alle ALG 1 Leistungen in Papier erhalten, und wie du zeigst, meine Rentebezüge an das Finanzamt online übermittelt.

            Elster Formular Software kann ich nicht nutzen, da mein Betriebssystem bei Elster nicht unterstüzt ist, daher habe ich auf der Finazamtwebseite ein Fomular,
            'ESt 1S 2017-Einkommensteuererklärung(Mantelbogen) für unbeschrenkt steuerpflichtige Personen' als PDF heruntergeladen anzuschauen.

            Ist diese Steuergruppe für mich richtig?
            Ich könnte weitere Formulare von 2015,16, und 18 dort herunterladen, ich kann aber auch bei mein Elster erledigen, dazu muss ich mich noch registerieren, dann dauert noch Zeit.

            Welcher Wege ist sinnvoll oder günstiger?

            Danke für weitere Hilfe.

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              #7
              AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

              Da sieht man wieder mal ...

              Jedenfalls befindest Du Dich hier in einem Forum für Elster, die elektronische Steuererklärung. Hier wird nicht geklärt wer verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben oder wie die Formulare auszufüllen sind, sondern spezifische Fragen zur elektronischen Steuererklärung behandelt.

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                #8
                AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

                Bei Mein ELSTER wäre schon besser und auch einfacher!

                Da könntest du bei der Registrierung gleich den Bescheinigungsabruf mit beantragen.

                Damit kannst du zumindest die Daten ab 2015 abrufen und direkt in die Erklärung übernehmen. Die Registrierung dauert zwar bis zu 2 Wochen, aber wenn du dann mit 2015 beginnst,

                kannst du die Daten jeweils in das nächste Jahr übernehmen und musst nicht für jedes Jahr alles neu ausfüllen.

                Bei den FormsForWeb - FFW - Formularen musst du alles von Hand eintragen. Dazu brauchst du die Bescheinigung der Rentenversicherung, zumindest für die Jahre 2017 und 2018.

                Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2015 muss nämlich ab 2017 ein Rentenanpassungsbetrag erklärt werden. Der ist nicht so einfach zu berechnen.

                Du benötigst für die Steuererklärung in jedem Fall die Formulare ESt 1A sowie die Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand.

                - - - Aktualisiert - - -

                Da sieht man wieder mal ...
                Was sieht man wieder mal?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

                  Hallo!

                  @L.E.Fant : Ja, vermutlich so. Ich werde mich noch darüber informieren, wie und was auszufüllen, denke an Bücher zu lesen. Kennst du gute Informationsquellen?

                  @Charlie24: Danke für die viele Info! Ich habe mich registriert. Wenn ich probleme habe bei ELSTER, werde ich hier zurückkommen.



                  Schöne Feiertage!

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                    #10
                    AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

                    Wenn ich probleme habe bei ELSTER, werde ich hier zurückkommen.
                    Genau dafür ist das Forum da!

                    Ebenfalls frohe Ostern!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Witwenrente und Steuerklasse 1 und ALG 1

                      Allgemeine Hinweise rund um die elektronische Steuererklärung finden Sie hier:

                      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....erzeichnis.pdf

                      Viel Erfolg!

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