Hallo!
Meine Frage hat nur marginal etwas mit der Anwendung von ELSTER zu tun, aber ich dachte ggf. weiß hier trotzdem jemand Rat:
mein Mann und ich werden gemeinsam veranlagt, ich bin Studentin im Masterstudium (welches ich gerade abschließe). Im letzten Semester habe ich mich an einer zweiten Uni für ein Doppelstudium (d.h. ein weiteres Bachelorstudium) eingeschrieben, nachdem wir in eine neue Stadt umgezogen sind.
Nun möchte das FA der neuen Stadt wissen, zu welchem Zweck (wörtlich: welches Berufsziel) das zweite Bachelorstudium aufgenommen wurde. Im weitesten Sinne ist das zweite Bachelorstudium mit dem Master (und dem vor einigen Jahren beendeten Bachelor) verwandt, mich interessiert vor allem: muss ich dem Finanzamt erklären, mit welchem Zweck ich ein weiteres Studium aufnehme? Ist ein Zweitstudium nicht auch Fortbildung (wie der Master)?
Über Antwort freue ich mich (leider hat google nichts dazu gefunden)!
Meine Frage hat nur marginal etwas mit der Anwendung von ELSTER zu tun, aber ich dachte ggf. weiß hier trotzdem jemand Rat:
mein Mann und ich werden gemeinsam veranlagt, ich bin Studentin im Masterstudium (welches ich gerade abschließe). Im letzten Semester habe ich mich an einer zweiten Uni für ein Doppelstudium (d.h. ein weiteres Bachelorstudium) eingeschrieben, nachdem wir in eine neue Stadt umgezogen sind.
Nun möchte das FA der neuen Stadt wissen, zu welchem Zweck (wörtlich: welches Berufsziel) das zweite Bachelorstudium aufgenommen wurde. Im weitesten Sinne ist das zweite Bachelorstudium mit dem Master (und dem vor einigen Jahren beendeten Bachelor) verwandt, mich interessiert vor allem: muss ich dem Finanzamt erklären, mit welchem Zweck ich ein weiteres Studium aufnehme? Ist ein Zweitstudium nicht auch Fortbildung (wie der Master)?
Über Antwort freue ich mich (leider hat google nichts dazu gefunden)!
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