AW: Zweitstudium - Werbungskosten
Wo ist die Entfernungspauschale für das zweitstudium beim ELSTER einzugeben?
Vielen Dank
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Kann ich alles als zusammen adieren und als 13. Fortbildungskosten einzugeben?
Verpflegungspauschale+Raisekosten, Studiengebühren, Sprachkurse etc.?
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AW: Zweitstudium - Werbungskosten
Die Fragen beantwortet dir dein Steuerberater. Sorry, keine deiner Fragen hat bisher irgendwas mit Elster zu tun gehabt.
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AW: Zweitstudium - Werbungskosten
Hallo zusammen,
wie berechne ich Vepflegungsmehraufwand für das zweitstudium?
6 Fahrten am Wochenende
Kann ich einfach 6 Wochenenden =12 Tage *24 EUR berechnen?
Wie kann ich das dem Finanzamt beweisen?
Danke!
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Heeeyy Leute,
brauche dringend hilfe und bin dankbar für jeden Tipp.
Wie berechne ich für das zweitstudium im Polen verpflegungsmehraufwand und die ubernachtungskosten? (gibt's für das Ubernachtung eine Pauchale)?
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AW: Zweitstudium - Werbungskosten
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas Finanzamt möchte eben klären, ob das weitere Studium nicht nur als Hobby betrieben wird.
Geht es bei einem Studium nämlich lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby, sind die Kosten gar nicht absetzbar.
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Das Finanzamt möchte eben klären, ob das weitere Studium nicht nur als Hobby betrieben wird.
Geht es bei einem Studium nämlich lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby, sind die Kosten gar nicht absetzbar.
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Ja, grundsätzlich musst Du dem Finanzamt Auskunft erteilen. Und, stimmt, mit Elster hat das nichts zu tun.
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Zweitstudium - Werbungskosten
Hallo!
Meine Frage hat nur marginal etwas mit der Anwendung von ELSTER zu tun, aber ich dachte ggf. weiß hier trotzdem jemand Rat:
mein Mann und ich werden gemeinsam veranlagt, ich bin Studentin im Masterstudium (welches ich gerade abschließe). Im letzten Semester habe ich mich an einer zweiten Uni für ein Doppelstudium (d.h. ein weiteres Bachelorstudium) eingeschrieben, nachdem wir in eine neue Stadt umgezogen sind.
Nun möchte das FA der neuen Stadt wissen, zu welchem Zweck (wörtlich: welches Berufsziel) das zweite Bachelorstudium aufgenommen wurde. Im weitesten Sinne ist das zweite Bachelorstudium mit dem Master (und dem vor einigen Jahren beendeten Bachelor) verwandt, mich interessiert vor allem: muss ich dem Finanzamt erklären, mit welchem Zweck ich ein weiteres Studium aufnehme? Ist ein Zweitstudium nicht auch Fortbildung (wie der Master)?
Über Antwort freue ich mich (leider hat google nichts dazu gefunden)!Stichworte: -
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