AW: zwei verschiedene Werbungskosten
Hallo,
Werbungskosten, Fortbildung
Warum wird so oft unter Allgemein und Projekt gepostet.
Machst du deine Erklärung auf Papier?
Verwendest du keine Software?
Dann haben deine Fragen aber gar nichts mit Elster zu tun
ELSTER = ELektronischeSTeuerERklärung
Gruß FIGUL
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zwei verschiedene Werbungskosten
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AW: zwei verschiedene Werbungskosten
Die Bibliothek liegt ja wohl auf dem Universitätsgelände. Warum soll das Auswärtstätigkeit sein? Das ist deine 1. Tätigkeitsstätte!
Das Elster-Anwenderforum ist für Fragen zur elektronischen Steuererklärung gedacht.
Du hast aber in erster Linie gefragt, ob du Aufwendungen geltend machen kannst.
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AW: zwei verschiedene Werbungskosten
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
was hat die Lerngruppe mit den Fahrten zu den Vorlesungen zu tun?
Gruß FIGUL
Liebe Grüße
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AW: zwei verschiedene Werbungskosten
Zitat von armerstudent Beitrag anzeigenIch hab mal gelesen, dass eine Lerngruppe bspw. in der Bibliothek o. ä. eine Auswärtstätigkeit darstellt. Also ist das schlichtweg falsch?
Weshalb haben meine Fragen nichts mit Elster zu tun, wenn ich nicht weiß, wo ich es eintragen soll?!
was hat die Lerngruppe mit den Fahrten zu den Vorlesungen zu tun?
Gruß FIGUL
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AW: zwei verschiedene Werbungskosten
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenVerpflegungsmehraufwand kann nur bei Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden, der Aufenthalt an der Universität ist aber keine Auswärtstätigkeit.
Für Fahrten zur Universität kommt bei einem Vollzeitstudium die Entfernungspauschale zur Anwendung. Die kann in der Anlage N erklärt werden.
Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!
Weshalb haben meine Fragen nichts mit Elster zu tun, wenn ich nicht weiß, wo ich es eintragen soll?!
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AW: zwei verschiedene Werbungskosten
Verpflegungsmehraufwand kann nur bei Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden, der Aufenthalt an der Universität ist aber keine Auswärtstätigkeit.
Für Fahrten zur Universität kommt bei einem Vollzeitstudium die Entfernungspauschale zur Anwendung. Die kann in der Anlage N erklärt werden.
Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!
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zwei verschiedene Werbungskosten
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten bei Änderung der (Erwerbs-)Tätigkeit. Zwischen Bachelor und Master habe ich 6 Monate, von Februar - Juli vollzeit gearbeitet und habe über die Anlage N Verpflegung, Fahrtkosten etc. geltend machen können. Seit Oktober bin ich wieder Vollzeitstudent. Wie und vor allem WO kann ich die Verpflegungskosten während des Lernens in der BIB und Fahrtkosten zur Uni geltend machen, bzw. kann ich dies überhaupt?
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für Eure Hilfe :-)
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