Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten bei Änderung der (Erwerbs-)Tätigkeit. Zwischen Bachelor und Master habe ich 6 Monate, von Februar - Juli vollzeit gearbeitet und habe über die Anlage N Verpflegung, Fahrtkosten etc. geltend machen können. Seit Oktober bin ich wieder Vollzeitstudent. Wie und vor allem WO kann ich die Verpflegungskosten während des Lernens in der BIB und Fahrtkosten zur Uni geltend machen, bzw. kann ich dies überhaupt?
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für Eure Hilfe :-)
Ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten bei Änderung der (Erwerbs-)Tätigkeit. Zwischen Bachelor und Master habe ich 6 Monate, von Februar - Juli vollzeit gearbeitet und habe über die Anlage N Verpflegung, Fahrtkosten etc. geltend machen können. Seit Oktober bin ich wieder Vollzeitstudent. Wie und vor allem WO kann ich die Verpflegungskosten während des Lernens in der BIB und Fahrtkosten zur Uni geltend machen, bzw. kann ich dies überhaupt?
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für Eure Hilfe :-)
Kommentar