zwei verschiedene Werbungskosten

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  • armerstudent
    Neuer Benutzer
    • 29.04.2019
    • 3

    #1

    zwei verschiedene Werbungskosten

    Hallo Zusammen,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten bei Änderung der (Erwerbs-)Tätigkeit. Zwischen Bachelor und Master habe ich 6 Monate, von Februar - Juli vollzeit gearbeitet und habe über die Anlage N Verpflegung, Fahrtkosten etc. geltend machen können. Seit Oktober bin ich wieder Vollzeitstudent. Wie und vor allem WO kann ich die Verpflegungskosten während des Lernens in der BIB und Fahrtkosten zur Uni geltend machen, bzw. kann ich dies überhaupt?
    Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für Eure Hilfe :-)
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Verpflegungsmehraufwand kann nur bei Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden, der Aufenthalt an der Universität ist aber keine Auswärtstätigkeit.

    Für Fahrten zur Universität kommt bei einem Vollzeitstudium die Entfernungspauschale zur Anwendung. Die kann in der Anlage N erklärt werden.

    Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • armerstudent
      Neuer Benutzer
      • 29.04.2019
      • 3

      #3
      AW: zwei verschiedene Werbungskosten

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Verpflegungsmehraufwand kann nur bei Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden, der Aufenthalt an der Universität ist aber keine Auswärtstätigkeit.


      Für Fahrten zur Universität kommt bei einem Vollzeitstudium die Entfernungspauschale zur Anwendung. Die kann in der Anlage N erklärt werden.

      Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!
      Ich hab mal gelesen, dass eine Lerngruppe bspw. in der Bibliothek o. ä. eine Auswärtstätigkeit darstellt. Also ist das schlichtweg falsch?

      Weshalb haben meine Fragen nichts mit Elster zu tun, wenn ich nicht weiß, wo ich es eintragen soll?!

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        AW: zwei verschiedene Werbungskosten

        Zitat von armerstudent Beitrag anzeigen
        Ich hab mal gelesen, dass eine Lerngruppe bspw. in der Bibliothek o. ä. eine Auswärtstätigkeit darstellt. Also ist das schlichtweg falsch?

        Weshalb haben meine Fragen nichts mit Elster zu tun, wenn ich nicht weiß, wo ich es eintragen soll?!
        Hallo,

        was hat die Lerngruppe mit den Fahrten zu den Vorlesungen zu tun?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • armerstudent
          Neuer Benutzer
          • 29.04.2019
          • 3

          #5
          AW: zwei verschiedene Werbungskosten

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          was hat die Lerngruppe mit den Fahrten zu den Vorlesungen zu tun?

          Gruß FIGUL
          Das war separat gemeint, also zum einen generell die Fahrten zur Uni, zum anderen die Lerngruppen, die nach meinen Kenntnissen, zu Auswärtstätigkeiten zählen, weshalb man sie mit 12 Euro pro Tag geltend machen könnte. Bei beiden Dingen bin ich mir unsicher, wo genau ich sie eintragen kann.
          Liebe Grüße

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            AW: zwei verschiedene Werbungskosten

            Die Bibliothek liegt ja wohl auf dem Universitätsgelände. Warum soll das Auswärtstätigkeit sein? Das ist deine 1. Tätigkeitsstätte!

            Das Elster-Anwenderforum ist für Fragen zur elektronischen Steuererklärung gedacht.

            Du hast aber in erster Linie gefragt, ob du Aufwendungen geltend machen kannst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              AW: zwei verschiedene Werbungskosten

              Hallo,

              Werbungskosten, Fortbildung
              Warum wird so oft unter Allgemein und Projekt gepostet.
              Machst du deine Erklärung auf Papier?
              Verwendest du keine Software?
              Dann haben deine Fragen aber gar nichts mit Elster zu tun
              ELSTER = ELektronischeSTeuerERklärung

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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