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Meiner Kenntnis nach nur bei Falscheingaben. Die Elsterhilfe sagt dazu:
Je nach Aktivität werden Sie zur Eingabe des Abrufcodes aufgefordert. Die 5. Falscheingabe führt zu einer Sperrung des aktuell gültigen Abrufcodes. Sie müssen dann einen neuen Abrufcode beantragen. Sollte er Ihnen anderweitig abhandenkommen, können Sie selbstverständlich einen neuen Abrufcode beantragen.
aus Erfahrungen weiß ich, dass er ungültig wird, wenn jemand zu ungeduldig ist bis er kommt und nochmal einen beantragt.
Eigentlich geht aus dem Schreiben bei Erteilung des Abrufcodes indirekt hervor, dass er dauerhaft gültig bleibt, denn man sollte ihn sperren, wenn man ihn nicht mehr benötigt.
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