Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

S. Hilfe bei Fahrkosten Erstattung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    S. Hilfe bei Fahrkosten Erstattung

    Ich komme da etwas durcheinander bei der Pendlerpauschale und Reisekosten.

    Ich werde mal mit Beispiel Zahlen jonglieren.

    1. Von 12 Monaten im Jahr bin ich 9 Monate an meiner Ersttätigkeitsstelle beschäftigt
    Macht in meinen Fall bei Hinfahrt 1267 Km x 0,30 x 2 weil ich 60% G Behinderung habe habe.
    Macht 760,20

    2. Wärend den 9 Monaten meiner ersten Ersttätigkeitsstelle , habe noch Tagsüber diverse Dienstfahrten innerhalb der Stadt.
    Sagen wir mal 400 km
    Diese werden dann, für hin und Rückfahrt berechnet, was 800 Km sind.
    Macht 240,00

    3. Die restlichen 3 Monate bin ich an 2 anderen Standorten beschäftigt
    Da diese nicht meine erste Tätigkeitsstelle ist und ich dort 8 Stunden außer Haus bin, sind das für mich alles Dienstfahrten.
    Z.b von Zuhause zum Standort von dort zu weiteren Dienstfahrten, wobei ich alle Strecken bezahlt bekomme mit 0,30.
    Nun sagen wir , dass ich 40 Tage an den beiden anderen Standorten verbracht habe.
    Dann müssten noch mal 40x12 EUR an Mehraufwand zukommen.

    Wäre das von mir so richtig gedacht?
    Zuletzt geändert von bobber; 17.05.2019, 17:54.

    #2
    AW: S. Hilfe bei Fahrkosten Erstattung

    Sieht richtig aus!

    Warum erstattet dein Arbeitgeber die Dienstfahrten unter 2. nicht, die unter 3. aber schon?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: S. Hilfe bei Fahrkosten Erstattung

      Hatte ich bisher nie beantragt, hänge auch bei der Buchführung meisten hinterher.


      Ich muss sagen, dass sich somit ne Menge Werbekosten anhäufen.
      Daszu noch meine Verluste aus der Kleinunternehmer Regel.

      Man das lohnt sich richtig!

      Kommentar


        #4
        AW: S. Hilfe bei Fahrkosten Erstattung

        Hatte ich bisher nie beantragt, ...
        Das solltest du aber tun, das Finanzamt muss deinem Verzicht auf die Erstattung nämlich nicht folgen.

        Außerdem ist es besser, tatsächlich 30 Cent je km steuerfrei zu erhalten als nur die darauf entfallende Steuer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: S. Hilfe bei Fahrkosten Erstattung

          Dir ist aber schon klar dass das Finanzamt keine Fahrtkosten erstattet, sondern sich dadurch nur das zu versteuernde Einkommen mindert?

          Zitat von bobber Beitrag anzeigen
          Daszu noch meine Verluste aus der Kleinunternehmer Regel
          Verlust ist ein Begriff aus der Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung einer aus der Umsatzsteuer. Aus der Kleinunternehmerregelung ergibt sich kein Verlust.

          Kommentar

          Lädt...
          X