Hallo Forum,
mit dem Titel des Beitrags habe ich mich etwas schwer getan, es geht um folgendes:
Ich habe einige Jahre an der Übersetzung eines Computerspiels mitgewirkt. Dies ist von mir (und auch den weiteren Beteiligten) rein hobbymäßig ohne Einkünfte oder sonstige Gegenleistungen in der "Community" betrieben worden.
Der im Ausland sitzende Hersteller des Computerspiels hat nun entschieden, das Produkt ebenfalls in der übersetzten Sprache anzubieten. Als Grundlage verwendet er die privat entstandene Übersetzung. Die über die Jahre hinweg an der privaten Übersetzung beteiligten Personen haben dafür in 2018 nun über einen Verteilschlüssel nachträglich Geld für ihre ursprünglich rein private Tätigkeit erhalten. Diese Bezahlung ist eine einmalige Angelegenheit, in 2019 kommt es also nicht zu weiteren Zahlungen.
Dazu sind mir ein paar Dinge nicht ganz klar:
- Wie sind solche Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben? Nach etwas Internetrecherche vermute ich, dass dies "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" sind und ich (da knapp über der Freigrenze von 256 €) dafür die Anlage SO ausfüllen muss. Ist dies so richtig?
- Das Geld ist im Jahr 2018 geflossen, die eigentliche Tätigkeit liegt jedoch bereits einige Jahre zurück. Liege ich richtig, dass dies dennoch nur die Steuererklärung von 2018 betrifft? (Werbungskosten möchte ich keine geltend machen).
Schon einmal vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!
mit dem Titel des Beitrags habe ich mich etwas schwer getan, es geht um folgendes:
Ich habe einige Jahre an der Übersetzung eines Computerspiels mitgewirkt. Dies ist von mir (und auch den weiteren Beteiligten) rein hobbymäßig ohne Einkünfte oder sonstige Gegenleistungen in der "Community" betrieben worden.
Der im Ausland sitzende Hersteller des Computerspiels hat nun entschieden, das Produkt ebenfalls in der übersetzten Sprache anzubieten. Als Grundlage verwendet er die privat entstandene Übersetzung. Die über die Jahre hinweg an der privaten Übersetzung beteiligten Personen haben dafür in 2018 nun über einen Verteilschlüssel nachträglich Geld für ihre ursprünglich rein private Tätigkeit erhalten. Diese Bezahlung ist eine einmalige Angelegenheit, in 2019 kommt es also nicht zu weiteren Zahlungen.
Dazu sind mir ein paar Dinge nicht ganz klar:
- Wie sind solche Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben? Nach etwas Internetrecherche vermute ich, dass dies "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" sind und ich (da knapp über der Freigrenze von 256 €) dafür die Anlage SO ausfüllen muss. Ist dies so richtig?
- Das Geld ist im Jahr 2018 geflossen, die eigentliche Tätigkeit liegt jedoch bereits einige Jahre zurück. Liege ich richtig, dass dies dennoch nur die Steuererklärung von 2018 betrifft? (Werbungskosten möchte ich keine geltend machen).
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