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Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistungen?

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    Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistungen?

    Hallo Forum,

    mit dem Titel des Beitrags habe ich mich etwas schwer getan, es geht um folgendes:

    Ich habe einige Jahre an der Übersetzung eines Computerspiels mitgewirkt. Dies ist von mir (und auch den weiteren Beteiligten) rein hobbymäßig ohne Einkünfte oder sonstige Gegenleistungen in der "Community" betrieben worden.

    Der im Ausland sitzende Hersteller des Computerspiels hat nun entschieden, das Produkt ebenfalls in der übersetzten Sprache anzubieten. Als Grundlage verwendet er die privat entstandene Übersetzung. Die über die Jahre hinweg an der privaten Übersetzung beteiligten Personen haben dafür in 2018 nun über einen Verteilschlüssel nachträglich Geld für ihre ursprünglich rein private Tätigkeit erhalten. Diese Bezahlung ist eine einmalige Angelegenheit, in 2019 kommt es also nicht zu weiteren Zahlungen.

    Dazu sind mir ein paar Dinge nicht ganz klar:
    - Wie sind solche Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben? Nach etwas Internetrecherche vermute ich, dass dies "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" sind und ich (da knapp über der Freigrenze von 256 €) dafür die Anlage SO ausfüllen muss. Ist dies so richtig?
    - Das Geld ist im Jahr 2018 geflossen, die eigentliche Tätigkeit liegt jedoch bereits einige Jahre zurück. Liege ich richtig, dass dies dennoch nur die Steuererklärung von 2018 betrifft? (Werbungskosten möchte ich keine geltend machen).

    Schon einmal vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!
    Zuletzt geändert von viborny; 02.06.2019, 16:19.

    #2
    AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

    Es gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip, 2018 passt also. Die Erklärung in der Anlage SO sollte ebenfalls in Ordnung sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

      Wenn der originale Poster hauptberufliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat (das ging aus dem Beitrag m.E. nicht eindeutig hervor), könnten bis zu 410 EUR sonstige Einkünfte gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG steuerfrei sein - odrrr?

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        #4
        AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

        Richtig, aber dazu hat sich der TE nicht geäußert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Wenn der originale Poster hauptberufliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat ... könnten bis zu 410 EUR sonstige Einkünfte ... steuerfrei sein - odrrr?
          ... was meiner Meinung nach aber nicht bedeutet, dass man das in der Erklärung einfach weglassen kann.

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            #6
            AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

            Natürlich sind diese Einkünfte zu erklären, keine Frage.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              ... was meiner Meinung nach aber nicht bedeutet, dass man das in der Erklärung einfach weglassen kann.
              Vielleicht ist er ja gar nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet? Dann würde er es auch durch diese Nebeneinkünfte nicht...

              Sacklzement, meine Glaskugel ist heute so trüb...

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                #8
                AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

                Dann würde er es auch durch diese Nebeneinkünfte nicht...
                Auch das ist richtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

                  Danke für die Antworten und die Diskussion!

                  Um alle Glaskugeln wieder kristallklar zu putzen: Für mich würde dann tatsächlich die Freigrenze von 410 Euro gelten, da das eigentliche Einkommen aus steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht. Insofern ist dementsprechend auch die Abgabe einer Steuererklärung obligatorisch.

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                    #10
                    AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

                    Zitat von viborny Beitrag anzeigen
                    Insofern ist dementsprechend auch die Abgabe einer Steuererklärung obligatorisch.
                    Meines Erachtens (laut § 46 EStG) eben gerade nicht (wenn man ansonsten nix "absetzen" will).

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                      #11
                      AW: Privat erbrachte Leistung nachträglich vergütet: Einkünfte aus sonstigen Leistung

                      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                      Meines Erachtens (laut § 46 EStG) eben gerade nicht (wenn man ansonsten nix "absetzen" will).
                      Richtig, die meisten AN wollen aber etwas absetzen und erklären deshalb. Und dabei gehört diese Einnahme dann auch erklärt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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