Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuernummer - Gnadensplitting

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuernummer - Gnadensplitting

    Hallo zusammen,

    ich mache die Steuererklärung für meine Mutter, die 2017 leider zur Witwe wurde.

    Meine Eltern waren bis dahin zusammen veranlagt.

    Entsprechend hatte ich 2017 noch die Steuererklärung für beide mit dem Hinweis zum Todesfall erstellt.

    Für das Jahr 2018 mache ich nun erneut die Steuererklärung für sie, dieses mal als Einzelveranlagung, mit dem Hinweis "verwitwet seit...", damit noch das Gnadensplitting mit Steuerklasse III gilt.

    Ist es quasi bei dieser erstmaligen Einzelveranlagung nun notwendig, eine neue Steuernummer zu beantragen? Oder geschieht das erst nach Ablauf des "Gnadensplittings" also zur Erklärung von 2019? Oder kann ich weiterhin deren "alte" Steuernummer angeben?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Steuernummer - Gnadensplitting

    Zitat von heuri Beitrag anzeigen
    mache ich nun erneut die Steuererklärung ... als Einzelveranlagung
    Die Veranlagung machst Du nicht, die macht das Finanzamt. Du darfst natürlich auch nicht Einzelveranlagung von Ehegatten ankreuzen!

    Ich sehe jetzt keinen Grund, warum eine neue Steuernummer zugeteilt werden sollte, und erst recht keinen, warum man das beantragen sollte. Also verwende einfach die Steuernummer, die Deine Mutter bisher hat.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuernummer - Gnadensplitting

      Ich sehe jetzt keinen Grund, warum eine neue Steuernummer zugeteilt werden sollte, ...
      Hier in Bayern wird in solchen Fällen eine neue Steuernummer zugeteilt, aber beantragen muss man das nicht. Die steht dann auf dem Steuerbescheid.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuernummer - Gnadensplitting

        Auch in Bd.Wttbg. wird eine neue Steuernummer vergeben. Leider war die Erklärung schon mit der alten St.-Nr. versandt. Gab dann Probleme mit dem Dauerauftrag bzw. Kasse des FA, weil der Dauerauftrag noch die alte St.-Nr. enthielt.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuernummer - Gnadensplitting

          Gab dann Probleme mit dem Dauerauftrag bzw. Kasse des FA, weil der Dauerauftrag noch die alte St.-Nr. enthielt.
          Deshalb ist ein SEPA-Lastschriftmandat einem Dauerauftrag vorzuziehen. Da ist es dann Sache der Finanzkasse, beim Einzug die neue Steuernummer zu verwenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X