Hallo zusammen,
ich mache die Steuererklärung für meine Mutter, die 2017 leider zur Witwe wurde.
Meine Eltern waren bis dahin zusammen veranlagt.
Entsprechend hatte ich 2017 noch die Steuererklärung für beide mit dem Hinweis zum Todesfall erstellt.
Für das Jahr 2018 mache ich nun erneut die Steuererklärung für sie, dieses mal als Einzelveranlagung, mit dem Hinweis "verwitwet seit...", damit noch das Gnadensplitting mit Steuerklasse III gilt.
Ist es quasi bei dieser erstmaligen Einzelveranlagung nun notwendig, eine neue Steuernummer zu beantragen? Oder geschieht das erst nach Ablauf des "Gnadensplittings" also zur Erklärung von 2019? Oder kann ich weiterhin deren "alte" Steuernummer angeben?
Vielen Dank.
ich mache die Steuererklärung für meine Mutter, die 2017 leider zur Witwe wurde.
Meine Eltern waren bis dahin zusammen veranlagt.
Entsprechend hatte ich 2017 noch die Steuererklärung für beide mit dem Hinweis zum Todesfall erstellt.
Für das Jahr 2018 mache ich nun erneut die Steuererklärung für sie, dieses mal als Einzelveranlagung, mit dem Hinweis "verwitwet seit...", damit noch das Gnadensplitting mit Steuerklasse III gilt.
Ist es quasi bei dieser erstmaligen Einzelveranlagung nun notwendig, eine neue Steuernummer zu beantragen? Oder geschieht das erst nach Ablauf des "Gnadensplittings" also zur Erklärung von 2019? Oder kann ich weiterhin deren "alte" Steuernummer angeben?
Vielen Dank.
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