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Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG

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    Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG

    Ich bin Rentner und habe keinen Krankengeldanspruch. Darf mir trotzdem mein Krankenversicherungsbeitrag gekürzt werden?

    #2
    AW: Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG

    In welche Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand hast du denn deine Krankenversicherungsbeiträge eingegeben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG

      Danke für das Interesse:
      Meine Eingabe ist folgendermaßen;

      Betriebsrente:
      Zeile 12 XXXX EUR
      Zeile 13 Betrag wie oben
      Zeile 14 XXX EUR

      gesetzliche Rente
      Zeile 17 XXXX EUR
      Zeile 18 kein Betrag
      Zeile 19 XXXX EUR

      Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, indem sie mir meine
      Krankenversicherungsbeiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG gekürzt hat.

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        #4
        AW: Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG

        Ausgefüllt hast du es korrekt, daran liegt es nicht.

        Wenn das Finanzamt fälschlich von einem Krankengeldanspruch ausgegangen ist, legst du eben Einspruch ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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