Ich bin Rentner und habe keinen Krankengeldanspruch. Darf mir trotzdem mein Krankenversicherungsbeitrag gekürzt werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG
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AW: Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG
In welche Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand hast du denn deine Krankenversicherungsbeiträge eingegeben?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG
Danke für das Interesse:
Meine Eingabe ist folgendermaßen;
Betriebsrente:
Zeile 12 XXXX EUR
Zeile 13 Betrag wie oben
Zeile 14 XXX EUR
gesetzliche Rente
Zeile 17 XXXX EUR
Zeile 18 kein Betrag
Zeile 19 XXXX EUR
Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, indem sie mir meine
Krankenversicherungsbeiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG gekürzt hat.
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AW: Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG
Ausgefüllt hast du es korrekt, daran liegt es nicht.
Wenn das Finanzamt fälschlich von einem Krankengeldanspruch ausgegangen ist, legst du eben Einspruch ein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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