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Haushaltsnahe Dienstleistungen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Das sind alles Handwerkerleistungen.

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  • Michael G
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,

    sind die Dienstleistungen des Schornsteinfegers und des Heizungswarts mit den jährlichen Überprüfungen auch Haushaltsnahe Diensleistungen? Oder sind das Handwerkskosten (hier wurde Zeile 73 schon erwähnt) oder beides nicht?

    Gruß Neuling Michael

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Trotzdem muss ich ohne Spezifikation der Arbeitskosten auf der Rechnung selbst die Positionen einzeln erfassen und die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnen.

    Schätzen darf den Arbeitskostenanteil nur der Handwerker, nicht jedoch der Steuerpflichtige.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo,

    das hast doch nichts mit selbst ermitteln zu tun.
    Was du da aufführst ist doch eine Selbstverständlichkeit

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    und wie machst du das? Rufst im HW-Betrieb an und erkundigst dich nach den Löhnen und der Arbeitszeit.
    selbst ermitteln haha
    Auf meinen Handwerkerrechnungen stehen für gewöhnlich Einzelpositionen. Bei Reparaturen, die als Regiearbeit durchgeführt werden, ist das auch so üblich. Da muss ich nicht weiter nachfragen.

    Wenn ich einen Auftrag aufgrund eines Angebots für Arbeiten erteile, bei denen üblicherweise nach m² abgerechnet wird, wie z. B. für Malerarbeiten, dann schreibe ich bereits in das Auftragsschreiben,

    dass die Lohnkosten einschl. Fahrt- und Maschinenkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden müssen. Da musste ich bisher nur bei einer Rechnung eine Berichtigung verlangen, weil aus der

    Formulierung nicht eindeutig ersichtlich war, ob der bescheinigte Anteil bereits die Umsatzsteuer enthielt oder nicht.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Die Anwendung kennen wir ja nicht. Vielleicht stellt die verwendete Software nicht die richtigen Fragen?
    Ja kann natürlich sein.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das Thema wurde ursprünglich im Unterforum für das Elster Anwenderforum eröffnet, das passt noch weniger.

    Ich glaube, dass nur der Text auf der Rechnung etwas unpräzise ist:



    Meine Handwerker schreiben in der Regel:

    In diesem Beleg ist ein Lohnanteil (einschl. eventueller Fahrt- und Maschinenkosten) von XXX,XX € zuzüglich 19% Umsatzsteuer (XX,XX €) = XXX,XX € enthalten (§ 35a EStG)

    Manche schreiben auch gar nichts zur Aufteilung, dann muss man die Arbeitskosten zuzüglich der Umsatzsteuer selbst ermitteln.
    Hallo,

    und wie machst du das? Rufst im HW-Betrieb an und erkundigst dich nach den Löhnen und der Arbeitszeit.
    selbst ermitteln haha

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von DieterOtten Beitrag anzeigen
    OK, ich werde den Betrag jetzt einfach in der Zeile 73 (nicht 72) eintragen und schauen, was passiert :-) Danke für die Tipps.
    Dort wird dann mit dem richtigen Höchstbetrag für Handwerkerleistungen von 6.000,00 € gerechnet. Bei einem Eintrag in Zeile 72 würde mit dem Gesamtbetrag gerechnet, das wäre aber falsch.

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  • DieterOtten
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    OK, ich werde den Betrag jetzt einfach in der Zeile 73 (nicht 72) eintragen und schauen, was passiert :-) Danke für die Tipps.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Allgemein und Projekt ist ja alles - oder nichts.
    Das Thema wurde ursprünglich im Unterforum für das Elster Anwenderforum eröffnet, das passt noch weniger.

    Ich glaube, dass nur der Text auf der Rechnung etwas unpräzise ist:

    ... auf der Rechnung steht, dass die Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG sich auf 11263,07 € belaufen
    Meine Handwerker schreiben in der Regel:

    In diesem Beleg ist ein Lohnanteil (einschl. eventueller Fahrt- und Maschinenkosten) von XXX,XX € zuzüglich 19% Umsatzsteuer (XX,XX €) = XXX,XX € enthalten (§ 35a EStG)

    Manche schreiben auch gar nichts zur Aufteilung, dann muss man die Arbeitskosten zuzüglich der Umsatzsteuer selbst ermitteln.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Die Eingabefelder in den Zeilen 71 bis 73 sind jeweils überschrieben mit dem Wort Aufwendungen. Hier ist also schon die Antwort für Dich gegeben.
    Die Anwendung kennen wir ja nicht. Vielleicht stellt die verwendete Software nicht die richtigen Fragen?
    Allgemein und Projekt ist ja alles - oder nichts.
    Zuletzt geändert von stiller; 20.07.2019, 13:22.

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  • DieterOtten
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hallo Charlie24,

    danke Dir. Die Gesamtrechnung geht über 13.735 €, somit könnte das mit den Materialkosten passen.Wenn ich den Aufwand in Position 73 eintragen soll, dann ist ja eigentlich der Wortlaut der Rechnung falsch, oder ?

    Gruß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Die Eingabefelder in den Zeilen 71 bis 73 sind jeweils überschrieben mit dem Wort Aufwendungen. Hier ist also schon die Antwort für Dich gegeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Nachtrag:

    Im Übrigen sind das natürlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen sondern Handwerkerleistungen, die in die Zeile 73 einzutragen sind.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Wie hoch war denn die Gesamtrechnung? Es muss doch auch Material verbraucht worden sein, auch wenn der Putz selbst und die Sockelfarbe nicht die Welt gekostet haben.

    Ob du da jetzt den Höchstbetrag von 6.000,00 € einträgst oder die höheren Arbeitskosten, die auf der Rechnung stehen, spielt im Übrigen keine Rolle.

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