Letztes Jahr habe ich eine Rechnung für Straßenausbaubeiträge bekommen. Das Zweifamilienhaus ist komplett vermietet und die Straße wurde letztes Jahr saniert.
Wo muss ich den Betrag in Anlage V eintragen? In Werbungskosten Erhaltungsaufwand (Zeile 39), oder unter Sonstige Werbungskosten (Zeile 49)?
Bin für jede Hilfe Dankbar.
Wo muss ich den Betrag in Anlage V eintragen? In Werbungskosten Erhaltungsaufwand (Zeile 39), oder unter Sonstige Werbungskosten (Zeile 49)?
Bin für jede Hilfe Dankbar.
Kommentar