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Straßenausbaubeiträge

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    Straßenausbaubeiträge

    Letztes Jahr habe ich eine Rechnung für Straßenausbaubeiträge bekommen. Das Zweifamilienhaus ist komplett vermietet und die Straße wurde letztes Jahr saniert.
    Wo muss ich den Betrag in Anlage V eintragen? In Werbungskosten Erhaltungsaufwand (Zeile 39), oder unter Sonstige Werbungskosten (Zeile 49)?

    Bin für jede Hilfe Dankbar.

    #2
    AW: Straßenausbaubeiträge

    Frag deinen Steuerberater. Ob Straßenausbaubeiträge als Werbungskosten bei Vermietung geltend gemacht werden dürfen, ist zunächst eine steuerrechtliche Frage.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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