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    Überflüssige Einträge (z.B. Sonderausgaben)

    Ist es ratsam, generell sämtliche Posten einer Einkommensteuererklärung zu übermitteln, auch wenn diese mit großer Sicherheit gestrichen werden? Oder wird dies "negativ" ausgelegt?
    Konkret beziehe ich mich auf Sonderausgaben (außergew. Belastungen) bei ausschließlichem Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen wobei ja kein Verlustvortrag möglich ist.
    Wäre über eine Hilfestellung sehr erfreut. LG, Peter

    #2
    Hallo,

    niemand zwingt dich dazu,
    Nicht einmal das FA

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Die Sonderausgaben würden in Deinem Beispiel auch nicht gestrichen werden. Sie wirken sich nur einfach nicht aus.

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        #4
        Danke für die Infos!

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