Ist es ratsam, generell sämtliche Posten einer Einkommensteuererklärung zu übermitteln, auch wenn diese mit großer Sicherheit gestrichen werden? Oder wird dies "negativ" ausgelegt?
Konkret beziehe ich mich auf Sonderausgaben (außergew. Belastungen) bei ausschließlichem Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen wobei ja kein Verlustvortrag möglich ist.
Wäre über eine Hilfestellung sehr erfreut. LG, Peter
Konkret beziehe ich mich auf Sonderausgaben (außergew. Belastungen) bei ausschließlichem Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen wobei ja kein Verlustvortrag möglich ist.
Wäre über eine Hilfestellung sehr erfreut. LG, Peter
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