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Kind Unterhalt und Fahrten absetzen

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    Kind Unterhalt und Fahrten absetzen

    Hallo Zusammen,

    folgende Situation:

    Eltern getrennt lebend, nie verheiratet gewesen.
    Das Kind 6 Jahre lebt bei der Mutter.
    Der Vater bezieht weder Kindergeld noch einen Freibetrag.
    Er zahlt monatlich unterhalt und holt das Kind bzw besucht es 1-2 mal im Monat.
    Das Kind wohnt 500km weit weg.

    Somit meine Frage:
    Kann man den Unterhalt sowie die Fahrtkosten und Übernachtungskosten absetzten?
    Wenn ja in welchem Formular? (Elster-Online)
    Muss das Kind bei dieser Situation in der Steuer mit angegeben werden?

    Danke schonmal vorab.

    #2
    Hallo,

    NEIN

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Selbstverständlich bezieht der Vater Kindergeld. Ihm steht die Hälfte zu und ist sicherlich in den Unterhaltszahlungen berücksichtigt.
      Selbstverständlich sollte die Anlage Kind abgegeben werden. Auf der Lohnsteuerkarte dürfte auch 0,5 für das Kind enthalten sein.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Picard777 vielen Dank für deine Antwort. Ich habe nochmal nachgefragt un er bezieht tatsächlich Kindergheld, welches mit dem Unterhalt verrechnet wird. Wird der Unterhalt dann in der Anlage U oder im Hauptformular angegeben?

        Kommentar


          #5
          Der Unterhalt wird gar nicht angegeben, da der durch Bezug von Kindergeld / Kinderfreibetrag pauschal abgegolten ist.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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