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USt - PV - Unentgeltliche Wertabgabe nach den anteiligen Selbstkosten

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    USt - PV - Unentgeltliche Wertabgabe nach den anteiligen Selbstkosten

    Hallo zusammen,

    offenbar gibt es die Möglichkeit, bei der USt-Erklärung die unentgeltliche Wertabgabe des Stroms nach den anteiligen Selbstkosten zu berechnen statt nach dem fiktiven Einkaufspreis des Energieversorgungsunternehmens. Ich lese da immer etwas von Antrag. Muss ich hierfür einen stellen und wenn ja, in welcher Form?

    Danke und viele Grüße

    #2
    Unter Anträge, Einspruch und Mitteilungen kannst Du in Mein Elster auch Nachrichten an das Finanzamt schreiben.

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      #3
      Muss ich hierfür einen stellen und wenn ja, in welcher Form?
      Ein spezieller Antrag ist mir nicht bekannt. Ich kenne nur den Fragebogen auf der Seite der bayerischen Finanzämter, weiß aber nicht,

      ob der überhaupt bundesweit verwendet wird.https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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