Hallo zusammen,
offenbar gibt es die Möglichkeit, bei der USt-Erklärung die unentgeltliche Wertabgabe des Stroms nach den anteiligen Selbstkosten zu berechnen statt nach dem fiktiven Einkaufspreis des Energieversorgungsunternehmens. Ich lese da immer etwas von Antrag. Muss ich hierfür einen stellen und wenn ja, in welcher Form?
Danke und viele Grüße
offenbar gibt es die Möglichkeit, bei der USt-Erklärung die unentgeltliche Wertabgabe des Stroms nach den anteiligen Selbstkosten zu berechnen statt nach dem fiktiven Einkaufspreis des Energieversorgungsunternehmens. Ich lese da immer etwas von Antrag. Muss ich hierfür einen stellen und wenn ja, in welcher Form?
Danke und viele Grüße
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