Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AVEÜR ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AVEÜR ausfüllen

    Hallo zusammen,

    ich bin erstmalig mit dem Anlageverzeichnis in der EÜR konfrontiert und möchte sichergehen, dass ich das richtig verstanden habe.



    Ich habe für mein Unternehmen im Gewinnermittlungszeitraum unter anderem eine Kamera angeschafft.

    Ist es korrekt, dass ich im ersten Jahr, in dem die Kamera zugeht, lediglich die Zeilen "Bezeichnung", "Anschaffungsdatum", "Zugänge" & "Afa" für das zu erfassende Wirtschaftsgut ausfülle?

    Im nächsten Jahr, wird bei "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" der im vorherigen Jahr unter "Zugänge" verbuchte Wert eingetragen, der "Buchwert am Ende von Jahr 1" als "Buchwert zu Beginn des neuen Gewinnermittlungsjahres" angegeben und erneut um den AfA Betrag vermindert?



    Schonmal besten Dank im Voraus!






    #2
    Wenn du keine Sonder-AfA nach § 7g EStG in Anspruch nehmen willst, ist das alles richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
      Ob ich die Sonderabschreibung in Anspruch nehme, überlege ich noch, aber das Vorgehen dabei ist mir klar.

      Eine Frage habe ich noch:
      Es wurde auch ein Computer angeschafft, der 50/50 privat/geschäftlich genutzt wird, den ich gerne mit 50% der Anschaffungskosten abschreiben möchte.
      Kann ich dabei in der Bezeichnung des Wirtschaftsguts vermerken, dass eine anteilige private Nutzung vorliegt und entsprechend nur 50% der Kosten erfasst wurden?
      Oder ist es sinnvoller 100% der Kosten abzuschreiben und den privaten Nutzungsanteil über die Nutzungsentnahmen bei den Betriebseinnahmen zu erfassen?

      Kommentar


        #4
        Oder ist es sinnvoller 100% der Kosten abzuschreiben und den privaten Nutzungsanteil über die Nutzungsentnahmen bei den Betriebseinnahmen zu erfassen?
        Das bleibt dir überlassen! Du kannst bei der Bezeichnung des PC in Klammern (50%) angeben oder jährlich die private Nutzung in Zeile 20 der EÜR erklären.

        Wenn jemand zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wählt er in der Regel den 100%-Ansatz.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5

          Alright, ich bin nicht zum Vorsteuerabzug berechtig, insofern ist das unerheblich.
          Nochmals danke für die Hilfe.

          Kommentar

          Lädt...
          X