Hallo zusammen,
ich bin erstmalig mit dem Anlageverzeichnis in der EÜR konfrontiert und möchte sichergehen, dass ich das richtig verstanden habe.
Ich habe für mein Unternehmen im Gewinnermittlungszeitraum unter anderem eine Kamera angeschafft.
Ist es korrekt, dass ich im ersten Jahr, in dem die Kamera zugeht, lediglich die Zeilen "Bezeichnung", "Anschaffungsdatum", "Zugänge" & "Afa" für das zu erfassende Wirtschaftsgut ausfülle?
Im nächsten Jahr, wird bei "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" der im vorherigen Jahr unter "Zugänge" verbuchte Wert eingetragen, der "Buchwert am Ende von Jahr 1" als "Buchwert zu Beginn des neuen Gewinnermittlungsjahres" angegeben und erneut um den AfA Betrag vermindert?
Schonmal besten Dank im Voraus!
ich bin erstmalig mit dem Anlageverzeichnis in der EÜR konfrontiert und möchte sichergehen, dass ich das richtig verstanden habe.
Ich habe für mein Unternehmen im Gewinnermittlungszeitraum unter anderem eine Kamera angeschafft.
Ist es korrekt, dass ich im ersten Jahr, in dem die Kamera zugeht, lediglich die Zeilen "Bezeichnung", "Anschaffungsdatum", "Zugänge" & "Afa" für das zu erfassende Wirtschaftsgut ausfülle?
Im nächsten Jahr, wird bei "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" der im vorherigen Jahr unter "Zugänge" verbuchte Wert eingetragen, der "Buchwert am Ende von Jahr 1" als "Buchwert zu Beginn des neuen Gewinnermittlungsjahres" angegeben und erneut um den AfA Betrag vermindert?
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