Anbau Wintergarten

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  • S. Held
    Neuer Benutzer
    • 03.04.2020
    • 3

    #1

    Anbau Wintergarten

    Hallo,

    wir haben im Jahr 2019 einen Wintergarten und einen Kellerraum nach erfolgter Baugenehmigung angebaut. Da wir ja die Lohnkosten dafür gerne bei der Steuer absetzen möchten, ist jetzt unsere Frage, wie wir die angebauten Quadratmeter angeben müssen. Zur Wohnfläche zählt ein unbeheizter Wintergarten ja nur zu 50% und ein Keller gar nicht, oder? Aber wie verhält es sich bei der Steuererklärung?
    Ausgemessen ist der Anbau durch das Vermessungs- und Katasteramt noch nicht, da noch ein Gesetz in der Schwebe hängt, ob ein Wintergarten bis zu einer bestimmten Größe überhaupt vermessen werden muss.
    LG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45948

    #2
    Bei Eigennutzung wird doch nicht nach Quadratmetern gefragt. Wenn es sich um Handwerkerkosten im eigenen Haushalt handelt, müssen der

    gesamte Rechnungsbetrag und die darin enthaltenen Arbeitskosten zuzüglich anteilige Umsatzsteuer erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • S. Held
      Neuer Benutzer
      • 03.04.2020
      • 3

      #3
      Vielen Dank für die Antwort.
      Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass eine Wohnung in dem Haus vermietet ist. Der Anbau ist aber an unserer Eigentumswohnung angebaut worden. Also an dem selbstgenutzten Teil des Hauses. Daher haben wir bis jetzt die Quadratmeteraufteilung dem Finanzamt immer zukommen lassen. Können Sie mir da auch weiterhelfen?

      LG

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45948

        #4
        Wenn der Wintergarten beheizbar ist, ist die gesamte Fläche, also 100% anzusetzen, wenn er nicht beheizbar ist, wird er mit 50% in die Wohnfläche einbezogen.

        Für die Wohnfläche sind nicht die Außenmaße maßgeblich, sondern die Innenmaße. Die Maße lassen sich den Bauvorlagen entnehmen.

        Die genauen Vorschriften sind hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • S. Held
          Neuer Benutzer
          • 03.04.2020
          • 3

          #5
          Und der Keller wird ja nicht in die Wohnfläche einbezogen, richtig?

          LG

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45948

            #6
            Zitat von S. Held Beitrag anzeigen
            Und der Keller wird ja nicht in die Wohnfläche einbezogen, richtig?
            Richtig, der Keller wird nicht einbezogen. Das steht aber auch in der verlinkten Berechnungsvorschrift.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • mariyawu1683
              Neuer Benutzer
              • 09.02.2020
              • 1

              #7
              Ich bin hier, um Ratschläge oder Erfahrungen von jemandem in diesem Fall zu erhalten.

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                schön,
                was möchtest du denn wissen?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45948

                  #9
                  was möchtest du denn wissen?
                  Seit wann beantwortest du Fragen von Spammern?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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