Hallo,
wir haben im Jahr 2019 einen Wintergarten und einen Kellerraum nach erfolgter Baugenehmigung angebaut. Da wir ja die Lohnkosten dafür gerne bei der Steuer absetzen möchten, ist jetzt unsere Frage, wie wir die angebauten Quadratmeter angeben müssen. Zur Wohnfläche zählt ein unbeheizter Wintergarten ja nur zu 50% und ein Keller gar nicht, oder? Aber wie verhält es sich bei der Steuererklärung?
Ausgemessen ist der Anbau durch das Vermessungs- und Katasteramt noch nicht, da noch ein Gesetz in der Schwebe hängt, ob ein Wintergarten bis zu einer bestimmten Größe überhaupt vermessen werden muss.
LG
wir haben im Jahr 2019 einen Wintergarten und einen Kellerraum nach erfolgter Baugenehmigung angebaut. Da wir ja die Lohnkosten dafür gerne bei der Steuer absetzen möchten, ist jetzt unsere Frage, wie wir die angebauten Quadratmeter angeben müssen. Zur Wohnfläche zählt ein unbeheizter Wintergarten ja nur zu 50% und ein Keller gar nicht, oder? Aber wie verhält es sich bei der Steuererklärung?
Ausgemessen ist der Anbau durch das Vermessungs- und Katasteramt noch nicht, da noch ein Gesetz in der Schwebe hängt, ob ein Wintergarten bis zu einer bestimmten Größe überhaupt vermessen werden muss.
LG
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