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wo werden kontoführungsgebühren für selbständige eingetragen?

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    wo werden kontoführungsgebühren für selbständige eingetragen?

    dass kontoführungsgebühren für freiberufler und gewerbetreibende als geschäftsausgaben absetzbar sind, entnimmt man dem internet, sogar, dass dies angebl. in der anlage eür zu passieren habe. in welcher zeile bzw. kategorie aber bitte genau?
    es kämen in frage: fremdleistungskosten; betriebsausgaben, übrige und zwar entweder "beschränkt abziehbar", wenn das konto z.t. privat genutzt wird, oder "unbeschränkt abziehbare".
    wäre dankbar für nen tipp! andere wahrscheinlich auch...!
    besten gruß! BerlinerTourGuide
    Zuletzt geändert von BerlinerTourGuide; 13.11.2020, 07:03.

    #2
    AW: wo werden kontoführungsgebühren für selbständige eingetragen?

    Die Kontogebühren für Geschäftskonten gehören in die Zeile 51 der EÜR. Den Privatanteil bei gemischt genutzten Konten trägt man dann in Zeile 20 ein.

    Bei reinen Geschäftskonten entfällt der private Kostenanteil natürlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke für die bemühung, aber die zeilenzählung scheint sich inzwischen geändert zu haben: 51 ist jetzt "Fortbildungskosten" und 20 fällt überhaupt nicht mehr in den ausgabenbereich. also bitte besser das relevante feld sachlich benennen, z.b. - was hier in frage käme - "bezogene Leistungen" oder "Übrige Betriebsausgaben". danke!

      Kommentar


        #4
        Hallo BerlinerTourGuide,
        deine Frage vom 26.07.2019 bezog sich auf die EÜR 2018, wenn ein Fragesteller darlegt für welches Jahr er denn seine Steuererklärung macht, dann bekommt er auch die korrekte Antwort zu den passenden Zeilen.
        Denn wenn heute eine Frage nach der EÜR kommt heißt das nicht unbedingt, dass es um 2019 geht.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Zitat von BerlinerTourGuide Beitrag anzeigen
          51 ist jetzt "Fortbildungskosten"
          Dann muss man eigentlich nur ein bisschen weiter suchen, bis Zeile 66.

          Zitat von BerlinerTourGuide Beitrag anzeigen
          20 fällt überhaupt nicht mehr in den ausgabenbereich
          Der Privatanteil gehört ja auch nicht zu den Ausgaben. Zeile 20 ist auch für das 2019er Formular richtig.

          Kommentar


            #6
            danke bestens für die antworten!
            mir war nicht klar, dass das formular sich von jahr zu jahr ändert...
            es geht mir diesmal um 2019.

            zeile 66 (eigentlich muss man nun wohl von 'eingabebereich' reden, weil je inzwischen mehrere zeilen eine nummer tragen können, z.b. 71) wäre dann "Übrige Betriebsausgaben" für die kosten der kontoführung und andere bankkosten. o.k.
            nur aus neugierde bzw. dem bestreben, alles verstehen zu wollen: warum nicht "Bezogene Leistungen (zum Beispiel Fremdleistungen)" (27)? die bank ist doch ein dienstleister?

            und was ist mit dem hinweis oben, dass der "Privatanteil bei gemischt genutzten Konten ... in Zeile 20 ein"zutragen sei? das wäre jetzt: "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)". verstehe ich nicht...

            auch bleibt offen, wie denn zu verfahren ist, wenn die bank-kosten teilweise geschäftlich bedingt sind, teilweise betrieblich (konto und karten für beide zwecke...). muss man dann nicht
            z 71 "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben nicht abziehbar" und z 71 "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben abziehbar" verwenden?
            aber man könnte sich auf den standpunkt stellen, dass der private teil eben rein privat ist, also auch keine "nicht abziehbare Betriebsausgabe"... (in übrigen habe ich überhaupt mit meinem FA probleme, einen prozentsatz für die überwiegend betriebliche nutzung meines kontos anerkannt zu bekommen...)

            nachvollziehen kann die unterteilung in abziehbar und nicht abziehbar betriebsausgaben z.b. beim arbeitszimmer, wo ja eine gesetzliche deckelung der abziehbaren kosten vorliegt; hier wären die überschießenden kosten eben nicht abziehbare betriebskosten...

            danke im voraus! gruß!
            Zuletzt geändert von BerlinerTourGuide; 14.11.2020, 04:39.

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              #7
              In der Eingabehilfe zu Zeile 26 der EÜR 2018 (Bezogene Fremdleistungen) heißt es:

              Zu erfassen sind die von Dritten erbrachten Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen (z. B. Fremdleistungen, Provisionen sowie Kosten für freie Mitarbeiter).
              Nach meinem Verständnis gehören da die Leistungen der Banken nicht dazu, es sei denn Dein Betriebszweck würden Geldgeschäfte sein.

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                #8
                danke für die meinung. sie wird auch anderer stelle geteilt:
                "die Kontoführungsgebühren ... unter der Rubrik "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ... erfassen."
                https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?t=4459
                ich sehe zwar nicht, warum die kontoführung "in nur mittelbarem Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen" soll, aber egal... wenn das die konvention ist...
                (für mich ist die arbeit einer bank eine klassische dienstleistung [im artikel "Dienstleister" auf wikipedia als bsp. gelistet], und hier eine "fremde". mittelbar wäre für mich, wenn ich bei oder mit der bank z.b. geld- bzw. anlage-geschäfte abwickle, um die gewinne dann in das vermögen eines anderen unternehmens von mir [baugeschäft, führunternehmen, ...] zu investieren. aber in diesem fall würden die bankkosten dabei im zentralen unternehmen überhaupt nicht in erscheinung treten, sondern nur die einlagesumme, oder? ergo auch in "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" gehören kosten, die "in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen", nur eben solche, die nirgends wo anders hinpassen.)
                gruß! btg

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                  #9
                  Hallo,

                  du kannst dich mal mit dem BMF in Verbindung setzen und über die Begrifflichkeiten diskutieren.
                  Vielleicht werden sie nach deinem Verständnis und Geschmack abgeändert und neu defibniert.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    hallo auch!
                    ich schließe aus deiner antwort, dass es eine definition der begriffe vom BMF gibt. kannst du mir einen link dazu schicken? wäre dankbar!
                    mfg! BTG

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