dass kontoführungsgebühren für freiberufler und gewerbetreibende als geschäftsausgaben absetzbar sind, entnimmt man dem internet, sogar, dass dies angebl. in der anlage eür zu passieren habe. in welcher zeile bzw. kategorie aber bitte genau?
es kämen in frage: fremdleistungskosten; betriebsausgaben, übrige und zwar entweder "beschränkt abziehbar", wenn das konto z.t. privat genutzt wird, oder "unbeschränkt abziehbare".
wäre dankbar für nen tipp! andere wahrscheinlich auch...!
besten gruß! BerlinerTourGuide
es kämen in frage: fremdleistungskosten; betriebsausgaben, übrige und zwar entweder "beschränkt abziehbar", wenn das konto z.t. privat genutzt wird, oder "unbeschränkt abziehbare".
wäre dankbar für nen tipp! andere wahrscheinlich auch...!
besten gruß! BerlinerTourGuide
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