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    AVEÜR wurde nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen

    Heute habe ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.

    Dort ist mir aufgefallen, dass mein Laptop (in AVEÜR eingetragen, gekauft März 2015, abgeschrieben auf 5 Jahre) nicht berücksichtigt wurde.
    Im Bescheid steht
    Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurde der Gewinn/Verlust aus der Anlage EÜR übernommen.
    ,
    wo jedoch die Summe für den Laptop nicht eingeschlossen ist. Das Ganze resultiert nun in einem höheren Gewinn.

    Habe mal nachgeforscht und tatsächlich war das letztes Jahr genau so. Leider erst jetzt aufgefallen.

    Irgendjemand eine Idee wieso mir die AVEÜR nicht angerechnet wurde, sondern der Wert aus der EÜR übernommen wurde?
    Die Abschreibung über 5 Jahre sollte ja dann auch noch 2019 (2018 - 2017 - 2016 - 2015) gelten, oder?

    Viele Grüße
    Tobias

    #2
    Hallo,

    AfA für Laptop beträgt 3 Jahre

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AfA für Laptop beträgt 3 Jahre
      Genau genommen sind es 36 Monate. Wenn er von sich aus über 60 Monate abgeschrieben hat oder über einen Sammelposten,

      müssten die AfA bzw. der Auflösungsbetrag in der EÜR stehen, die Werte kommen ja aus der AVEÜR.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        im Datenportal des BMF ist die AfA in Jahren angegeben.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          im Datenportal des BMF ist die AfA in Jahren angegeben.

          Gruß FIGUL
          Das ändert aber nichts daran, dass die AfA monatsscharf berechnet werden muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

            Das ändert aber nichts daran, dass die AfA monatsscharf berechnet werden muss.
            Hallo,

            dieses Wissen dürfte doch vorhanden sein, wenn schon abgeschrieben wird.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              dieses Wissen dürfte doch vorhanden sein, wenn schon abgeschrieben wird.
              Wenn ich den Eingangsbeitrag so durchlese, wäre ich mir nicht sicher.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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