Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerabzug Versorgungsaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerabzug Versorgungsaufwendungen

    Hallo zusammen,

    ich bin verwundert über die vielen Ratgeber im Netz, die davon sprechen, dass man als Arbeitnehmer ja so viel Steuern sparen könne, indem man bei der Steuererklärung ganz simpel die Beiträge zur gesetzlichen Kranken/Pflege/Rentenversicherung als Versorgungsaufwendungen angibt.

    Ich habe bisher angenommen, dass dies bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.


    Wenn ich im Elster-Formular für 2018 alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung übertrage komme ich am ende auf einen Betrag von +-0, was meine Hypothese bestätigt.

    Verstehe ich da etwas falsch? Können Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug unterschiedlich vorgehen?

    #2
    AW: Lohnsteuerabzug Versorgungsaufwendungen

    Nein, du verstehst da nichts falsch. Natürlich werden Beiträge zur Kranken/Pflege/Rentenversicherung zum großen Teil bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

    Größere Abweichungen gibt es nur bei Arbeitnehmern in der privaten Krankenversicherung, weil da beim Lohnsteuerabzug häufig nur die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wird.

    Steuern spart man am ehesten mit Werbungskosten von mehr als 1.000,0 € jährlich, aber sicher nicht mit den Sozialversicherungsbeiträgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerabzug Versorgungsaufwendungen

      Zitat von Alpaka Beitrag anzeigen
      bin verwundert über die vielen Ratgeber im Netz, die davon sprechen, dass man als Arbeitnehmer ja so viel Steuern sparen könne
      ich auch
      und denen, die ihnen Glauben schenken
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerabzug Versorgungsaufwendungen

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        ich auch
        und denen, die ihnen Glauben schenken

        Folgenden "Steuer-Trick" konnte ich auf einem Info-Portal finden:

        "Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmer
        Arbeitnehmern steht für die durch den Arbeitgeber abgeführten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein Sonderausgabenabzug in folgender Höhe zu:
        Kranken- und Pflegeversicherung: die Beiträge ohne Zusatztarife sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.
        Rentenversicherung: Von den Beiträgen zur Rentenversicherung darf ein Arbeitnehmer 82 % abziehen (2015: 80 %)."


        Es gibt tatsächlich mehrere Info-Portale, in denen suggeriert wird, man könne noch zusätzlich sein zu versteuerndes Einkommen senken durch bloße Sozialversicherungsbeiträge.

        Ist es möglich, dass die Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug erst später hinzukam und diese Artikel sich auf veralteten Umständen stützen?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerabzug Versorgungsaufwendungen

          Ist es möglich, dass die Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug erst später hinzukam und diese Artikel sich auf veralteten Umständen stützen?
          Bei der Krankenversicherung existieren die jetzigen Regeln seit 2010 und bei der Rentenversicherung seit 2005.

          Der Lohnsteuerabzug folgt diesen Regeln seit ihrer Einführung. Auch davor wurden Sozialversicherungsbeiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt,

          nur waren damals die Vorschriften anders. Der vermeintliche Tipp dürfte aus 2015 stammen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X