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Steuerbescheid 2020 / Beschränkt abziehbare Sonderausgaben

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    Steuerbescheid 2020 / Beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Guten Tag zusammen,

    ich hoffe, ich bin mit meiner Frage richtig hier.

    In meinem heute zugestellten Einkommensteuerbescheid bemerke ich eine für mich negative Abweichung von jener Berechnung, die das Steuerprogramms hinsichtlich der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben erstellt hat.

    In 2019 habe ich meine dreijährige Ausbildung beendet - das Geld ist knapp und jeder Cent zählt.

    Im aktuellen Bescheid wurde auf den erklärenden Seiten angegeben, dass der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" auf 1.900 Euro begrenzt ist. Ich hatte einen tatsächlichen Betrag von 2.500 Euro geleistet. Das wirkt sich aus. Ich freue mich natürlich sehr über die kleine Steuererstattung aus, würde mich noch mehr über die im Steuerprogramm errechnete Summe freuen.

    Meine Frage:
    Ist die Aussage zum Höchstbetrag der Sonderausgaben fix oder gibt es Auslegungs-/Bemessensspielräume z.B für Auszubildende mit sehr geringem Einkommen? Lohnt es sich, da nochmal nachzuhaken?

    Vielen Dank für Ihre Antworten!

    Beste Grüße!

    #2
    Hallo backundsteuerbord,

    wenn du in einem Arbeitsverhältnis bist beteiligt sich immer der Arbeitgeber an deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und deshalb ist die Berücksichtigung auf 1900,- Euro gedeckelt.
    Wenn du Selbstständiger bist und deine Beiträge für KV und PV zu 100 Prozent zahlst, bekommst du den doppelten Betrag berücksichtigt.

    Fazit -> das Finanzamt hat offensichtlich alles richtig gemacht. Du hast bestimmt den Bescheid für 2019 bekommen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Hallo holzgoe,

      vielen Dank für deine Rückmeldung!

      Ja, es handelt sich um den Steuerbescheid für 2019 - uuups, das hatte ich vergessen zu erwähnen, sorry!

      Ok, dann weiß ich jetzt, dass der Bescheid in dieser Form in Ordnung ist. Schade, ich hatte mich schon so auf die Summe gefreut, die das ElsterProgramm berechnet hatte ...

      Vielen lieben Dank dennoch
      Sonnige Grüße!

      Kommentar


        #4
        Zitat von backundsteuerbord Beitrag anzeigen
        Im aktuellen Bescheid wurde auf den erklärenden Seiten angegeben, dass der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" auf 1.900 Euro begrenzt ist. Ich hatte einen tatsächlichen Betrag von 2.500 Euro geleistet.
        Hier muss ich mal kurz nachfragen:
        Sind die 2.500 € die Summe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen oder nur die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung/Pflegeversicherung?
        Der Einkommensteuerbescheid wäre nämlich nur bei der ersten Alternative korrekt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Hallo Beamtenschweiß,

          vielen Dank für die Nachfrage.

          Die Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2551,- (siehe Berechnung Programm) die Summe von Kranken- und Pflegeversicherungen plus zusätzliche Aufwendungen (716,-)


          Berechnung Elster-Programm

          Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 1.505
          Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 330
          Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.835 . . 1.835
          weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 716
          Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2.551
          davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.551


          Berechnung im Bescheid

          Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 1.505
          Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 330
          Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.835 . . 1.835
          weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 716
          davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.900


          Gibt es doch noch eine Möglichkeit?
          Das würde mich natürlich freuen.

          Vielen Dank vorab!

          Kommentar


            #6
            Also korrekt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Schade und trotzdem lieben Dank, Picard777

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                #8
                Hast Du eine 2 in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen? Dadurch wurde dann die falsche Steuerberechnung verursacht.

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                  #9
                  Hallo, ich melde mich hier auch mal zu Wort, da es mir für 2018 genauso erging wie dem Themenersteller für 2019.

                  Bei mir (und meiner Frau, Zusammenveranlagung) betrug die Elsterberechnung für "beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen" 4.264 Euro ("davon abziehbar 4.264 Euro", also 100%), und später im Bescheid waren es nur noch 3.800 Euro. Das entspricht dann wohl dem oben angesprochenen Maximalbetrag von 1900,- x 2.

                  Interessanterweise wurde uns im Vorjahr (also 2017) aber nichts abgezogen, sondern der volle Betrag (damals 4.520 Euro) zu 100% angesetzt - also kein Maximalbetrag berücksichtigt.

                  Kann dies an den 41 Euro liegen, die ich von meinem Arbeitgeber als Zuschuss für die Krankenkasse aufgrund meiner 4-wöchigen Elternzeit bekam?

                  Wäre dies verhältnismäßig??


                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Hast Du eine 2 in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen? Dadurch wurde dann die falsche Steuerberechnung verursacht.
                  Bei mir kann in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand 2019 nur "Nein" oder "Nein" angekreutzt werden - sicher, dass du diese Zeile gemeint hast?

                  Und: Was könnte der Grund des Berechnungsfehlers bei mir in 2018 gewesen sein? Im Endergebnis musste ich dadurch rund 100 Euro mehr Steuer bezahlen, wie Elster zunächst berechnet hatte.


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                    #10
                    Und: Was könnte der Grund des Berechnungsfehlers bei mir in 2018 gewesen sein?
                    Da wirst du in der Erklärung für 2018 in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlich Nein angekreuzt haben.

                    Dann geht die Berechnung ebenfalls fälschlich davon aus, dass es bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung keinen AG-Anteil

                    oder AG-Zuschuss gegeben hat. Die Höhe der AG-Beteiligung spielt im Übrigen keine Rolle, die Vorschriften sind in dem Punkt eindeutig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da wirst du in der Erklärung für 2018 in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlich Nein angekreuzt haben.

                      Dann geht die Berechnung ebenfalls fälschlich davon aus, dass es bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung keinen AG-Anteil

                      oder AG-Zuschuss gegeben hat. Die Höhe der AG-Beteiligung spielt im Übrigen keine Rolle, die Vorschriften sind in dem Punkt eindeutig.
                      Das war es - vielen Dank!!

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