Guten Tag zusammen,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage richtig hier.
In meinem heute zugestellten Einkommensteuerbescheid bemerke ich eine für mich negative Abweichung von jener Berechnung, die das Steuerprogramms hinsichtlich der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben erstellt hat.
In 2019 habe ich meine dreijährige Ausbildung beendet - das Geld ist knapp und jeder Cent zählt.
Im aktuellen Bescheid wurde auf den erklärenden Seiten angegeben, dass der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" auf 1.900 Euro begrenzt ist. Ich hatte einen tatsächlichen Betrag von 2.500 Euro geleistet. Das wirkt sich aus. Ich freue mich natürlich sehr über die kleine Steuererstattung aus, würde mich noch mehr über die im Steuerprogramm errechnete Summe freuen.
Meine Frage:
Ist die Aussage zum Höchstbetrag der Sonderausgaben fix oder gibt es Auslegungs-/Bemessensspielräume z.B für Auszubildende mit sehr geringem Einkommen? Lohnt es sich, da nochmal nachzuhaken?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Beste Grüße!
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage richtig hier.
In meinem heute zugestellten Einkommensteuerbescheid bemerke ich eine für mich negative Abweichung von jener Berechnung, die das Steuerprogramms hinsichtlich der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben erstellt hat.
In 2019 habe ich meine dreijährige Ausbildung beendet - das Geld ist knapp und jeder Cent zählt.
Im aktuellen Bescheid wurde auf den erklärenden Seiten angegeben, dass der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" auf 1.900 Euro begrenzt ist. Ich hatte einen tatsächlichen Betrag von 2.500 Euro geleistet. Das wirkt sich aus. Ich freue mich natürlich sehr über die kleine Steuererstattung aus, würde mich noch mehr über die im Steuerprogramm errechnete Summe freuen.
Meine Frage:
Ist die Aussage zum Höchstbetrag der Sonderausgaben fix oder gibt es Auslegungs-/Bemessensspielräume z.B für Auszubildende mit sehr geringem Einkommen? Lohnt es sich, da nochmal nachzuhaken?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Beste Grüße!
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