Hallo an alle Elster-Forum-Teilnehmer,
ich habe mich jetzt zum Thema "Vorweggenommene Betriebsausgaben" durch dieses Forum und auch durch andere Anwenderforen gelesen.
Im konkreten Fall geht es darum, für 2018 rückwirkend die vorweggenommenen Betriebsausgaben geltend zu machen.
Es liegt ein Kleingewerbe vor, welches mittlerweile gegründet ist.
Für 2018 ist bereits die ESt-Erklärung mit Bescheid abgeschlossen (nichtselbständige Arbeit, keine Einspruchsmöglichkeiten).
Rein gesetzlich sind vorweggenommene Betriebsausgaben bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich sie anzusetzen.
Nun habe ich zwei verschiedene Richtungen der Anwender mitbekommen.
1) Die vorweggenommenen Betriebsausgaben für 2018 separat mit Anlage EÜR 2018 und Anlage G 2018 an das Finanzamt mit den Belegen von 2019 übermitteln
2) Die vorweggenommenen Betriebsausgaben für 2018 können nicht mehr angesetzt werden
Bin mir jetzt unsicher, was tatsächlich richtig ist, da 2) vor allem auch gegen BFH-Urteile geht, welche 3 Jahre rückwirkend die steuerliche Berücksichtigung ausdrücklich zulassen.
Danke für Eure Hinweise. Würde mich sehr über Hilfe freuen.
Danke und Gruß
ich habe mich jetzt zum Thema "Vorweggenommene Betriebsausgaben" durch dieses Forum und auch durch andere Anwenderforen gelesen.
Im konkreten Fall geht es darum, für 2018 rückwirkend die vorweggenommenen Betriebsausgaben geltend zu machen.
Es liegt ein Kleingewerbe vor, welches mittlerweile gegründet ist.
Für 2018 ist bereits die ESt-Erklärung mit Bescheid abgeschlossen (nichtselbständige Arbeit, keine Einspruchsmöglichkeiten).
Rein gesetzlich sind vorweggenommene Betriebsausgaben bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich sie anzusetzen.
Nun habe ich zwei verschiedene Richtungen der Anwender mitbekommen.
1) Die vorweggenommenen Betriebsausgaben für 2018 separat mit Anlage EÜR 2018 und Anlage G 2018 an das Finanzamt mit den Belegen von 2019 übermitteln
2) Die vorweggenommenen Betriebsausgaben für 2018 können nicht mehr angesetzt werden
Bin mir jetzt unsicher, was tatsächlich richtig ist, da 2) vor allem auch gegen BFH-Urteile geht, welche 3 Jahre rückwirkend die steuerliche Berücksichtigung ausdrücklich zulassen.
Danke für Eure Hinweise. Würde mich sehr über Hilfe freuen.
Danke und Gruß
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