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Fragen zur Steuererklärung Zweitstudium (Master) und Nebenjobs

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    Fragen zur Steuererklärung Zweitstudium (Master) und Nebenjobs

    Hallo!

    Da ich vergangenes Jahr erstmals zwei studentische Nebenjobs hatte, musste ich für den zweiten Steuern zahlen, da ich in die Steuerklasse 6 gerutscht bin. Ich vermute, nach meinen stundenlangen Recherechen, dass ein Verlustvortrag nicht zutreffen wird, da meine Ausgaben nicht höher waren als meine Einkünfte. Kann ich trotzdem meine beiden Semesterbeiträge, Umzug, Material, Bücher, Arbeitszimmer etc. mit angeben, um etwas zurückzuerhalten? Oder geht das nicht, weil ich Steuern bezahlt habe?
    Ich bin sehr verwirrt! Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Herzliche Grüße

    #2
    Hallo,

    deine gezahlten Steuern kannst du zurück holen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo FIGUL,

      herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Dann vermutlich keine der weiteren genannten Kosten, richtig?

      Herzliche Grüße

      Kommentar


        #4
        Zitat von blochness Beitrag anzeigen
        ........ Dann vermutlich keine der weiteren genannten Kosten, richtig?....
        Hallo blochness,
        weniger wie 0,00 Euro Steuern geht nicht und wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ wird, kann man sich den Aufwand der Kosten sparen.

        Tschüß

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          #5
          Hallo holzgoe,

          wenn ich die Miete meiner Zweitwohnung (studienbedingt) mit einberechne, würde ich ins negative kommen. Allerdings habe ich von Kommilitonen aufgeschnappt, dass man die Miete nicht mit einberechnen kann. Aber vielleicht ist das auch eine falsche Information.

          Herzliche Grüße

          Kommentar


            #6
            Negativ muss allerdings bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte werden, nur dann kommst du zu einem Verlustvortrag.

            Was bei den Studienkosten alles berücksichtigt werden kann, findest du im Internet. Wenn die Einkünfte selbst positiv bleiben, gilt:

            Wenn dir die 1.000,00 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausreichen, um bei den Steuern auf 0,00 zu kommen, kannst du dir die Erfassung

            deiner Werbungskosten im Detail sparen. Das siehst du ja aus der Steuerberechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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