Hallo!
Da ich vergangenes Jahr erstmals zwei studentische Nebenjobs hatte, musste ich für den zweiten Steuern zahlen, da ich in die Steuerklasse 6 gerutscht bin. Ich vermute, nach meinen stundenlangen Recherechen, dass ein Verlustvortrag nicht zutreffen wird, da meine Ausgaben nicht höher waren als meine Einkünfte. Kann ich trotzdem meine beiden Semesterbeiträge, Umzug, Material, Bücher, Arbeitszimmer etc. mit angeben, um etwas zurückzuerhalten? Oder geht das nicht, weil ich Steuern bezahlt habe?
Ich bin sehr verwirrt! Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Herzliche Grüße
Da ich vergangenes Jahr erstmals zwei studentische Nebenjobs hatte, musste ich für den zweiten Steuern zahlen, da ich in die Steuerklasse 6 gerutscht bin. Ich vermute, nach meinen stundenlangen Recherechen, dass ein Verlustvortrag nicht zutreffen wird, da meine Ausgaben nicht höher waren als meine Einkünfte. Kann ich trotzdem meine beiden Semesterbeiträge, Umzug, Material, Bücher, Arbeitszimmer etc. mit angeben, um etwas zurückzuerhalten? Oder geht das nicht, weil ich Steuern bezahlt habe?
Ich bin sehr verwirrt! Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Herzliche Grüße
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