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Berechnung Kirchensteuer

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    Berechnung Kirchensteuer

    Guten Tag in die Runde,

    auch ich habe eine Frage zu der viel diskutierten Problematik "Unterjähriger Kirchenaustritt". Ich hoffe hier auf entsprechendes Know How zu stoßen und meine Frage klären zu können.

    Sachverhalt:
    - Steuererklärung 2019 (Zusammenveranlagung)
    - Kirchenaustritt Ehemann und Ehefrau zu April 2019
    - In MeinElster alles monatlich korrekt auswählen können
    - Summen aus Lohnsteuerbescheinigungen korrekt übernommen:
    Ehemann: 9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 131,68 €
    Ehefrau: 9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 62,12 €
    10 Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei
    Konfessionsverschiedenheit) 62,14 €


    Lt. Steuerberechnung sollte eine Erstattung i.H.v. 890,47€ erfolgen.

    Lt. Vergleichsberechnung des FA sowie Bescheiddaten ergibt sich nun folgendes Bild (siehe Bild).
    Erstattung i.H.v. 696,57€. Grund/Differenz liegt in der Berechnung der Kirchensteuer begründet.

    Kann ich leider komplett nicht nachvollziehen, wie das FA auf die Werte hinsichtlich der Kirchensteuer kommt. Da passt letztlich keine Summe zu der anderen (Antrag, Steuerberechnung, Vergleichsberechnung, Bescheiddaten).

    Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe und Aufklärung.

    Gruß
    Arne P.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 3 Bilder

    #2
    Zitat von Arne P. Beitrag anzeigen
    Lt. Vergleichsberechnung des FA sowie Bescheiddaten ergibt sich nun folgendes Bild (siehe Bild).
    Das Finanzamt macht keine Vergleichsberechnung. Hast Du denn schon einen Bescheid? Wo ist jetzt die Abweichung, die Du offenbar nicht verstehst?

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      #3
      Ergänzend: Die Bilder 1 und 3 betreffen die Abrechnung, d.h. die Beträge, die das Finanzamt für 2019 festsetzt und abrechnet und dabei die Beträge berücksichtigt, die für 2019 gezahlt wurden, vollkommen egal wann sie gezahlt wurden. Das Bild 2 betrifft den Sonderausgabenabzug, d.h. die Beträge, die Du im Jahr 2019 gezahlt und erstattet bekommen hast egal für welches Jahr. Daraus ergibt sich, dass die jeweiligen Rechnungen häufig voneinander abweichen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Das Finanzamt macht keine Vergleichsberechnung. Hast Du denn schon einen Bescheid? Wo ist jetzt die Abweichung, die Du offenbar nicht verstehst?
        Entschuldigung! Vergleichsberechnung ELSTER vs. Bescheiddaten ELSTER

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          #5
          Das Bild 2 ist wie gesagt eine ganz andere Baustelle und hier nicht von Belang, siehe meine Erläuterungen.
          Der Unterschied zwischen Bild 1 und 3 ist, dass in Bild 1 wohl eine ganzjährige Kirchensteuer herauskommt und in Bild 3 2/12 davon, also für 2 Monate. Ggf. hat das Finanzamt den unterjährigen Kirchenaustritt übersehen. Trotzdem passt das auf den ersten Blick nicht, denn Bild 3 zeigt ja einen Ansatz von zwei Monaten, während Du von einem Kirchenaustritt "zu April" sprichst, was auch immer Du damit sagen willst. Allerdings kann das für Dich zutreffende Kirchensteuergesetz (Ländersache) und die spezielle Kirchensteuerregelung Deiner Ex-Kirche hier vielleicht Besonderheiten aufweisen, so dass ein Ansatz von zwei Monaten richtig sein könnte, glaube ich aber ehrlich gesagt nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Nach dem alten hessischen Kirchensteuergesetz gab es mal einen Reuemonat. Wer im Februar ausgetreten ist, musste daher trotzdem noch für März KiSt abdrücken.
            Ggf. ist der TE davon ausgegangen, dass es eine solche Regelung auch bei ihm gibt - Austritt Februar mit Wirkung zum 01.04.2019.
            Das FA hat aber die KiSt Pflicht bereits zum 01.03. beendet und nur für Januar und Februar berechnet.

            Nachtrag: ich gehe davon aus, dass Bild 1 die ELSTER Berechnung ist (da nicht geschwärzt) und Bild 3 aus dem Steuerbescheid. Dann ist doch alles OK denn Bild 1 weist soweit ich das sehe bei der KiSt eine fette Nachzahlung aus (ggf. ist aber auch der Bildausschnitt zu klein gewählt und daher nicht aussagekräftig).
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.05.2020, 11:00.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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