Guten Tag in die Runde,
auch ich habe eine Frage zu der viel diskutierten Problematik "Unterjähriger Kirchenaustritt". Ich hoffe hier auf entsprechendes Know How zu stoßen und meine Frage klären zu können.
Sachverhalt:
- Steuererklärung 2019 (Zusammenveranlagung)
- Kirchenaustritt Ehemann und Ehefrau zu April 2019
- In MeinElster alles monatlich korrekt auswählen können
- Summen aus Lohnsteuerbescheinigungen korrekt übernommen:
Ehemann: 9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 131,68 €
Ehefrau: 9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 62,12 €
10 Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit) 62,14 €
Lt. Steuerberechnung sollte eine Erstattung i.H.v. 890,47€ erfolgen.
Lt. Vergleichsberechnung des FA sowie Bescheiddaten ergibt sich nun folgendes Bild (siehe Bild).
Erstattung i.H.v. 696,57€. Grund/Differenz liegt in der Berechnung der Kirchensteuer begründet.
Kann ich leider komplett nicht nachvollziehen, wie das FA auf die Werte hinsichtlich der Kirchensteuer kommt. Da passt letztlich keine Summe zu der anderen (Antrag, Steuerberechnung, Vergleichsberechnung, Bescheiddaten).
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe und Aufklärung.
Gruß
Arne P.
auch ich habe eine Frage zu der viel diskutierten Problematik "Unterjähriger Kirchenaustritt". Ich hoffe hier auf entsprechendes Know How zu stoßen und meine Frage klären zu können.
Sachverhalt:
- Steuererklärung 2019 (Zusammenveranlagung)
- Kirchenaustritt Ehemann und Ehefrau zu April 2019
- In MeinElster alles monatlich korrekt auswählen können
- Summen aus Lohnsteuerbescheinigungen korrekt übernommen:
Ehemann: 9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 131,68 €
Ehefrau: 9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 62,12 €
10 Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit) 62,14 €
Lt. Steuerberechnung sollte eine Erstattung i.H.v. 890,47€ erfolgen.
Lt. Vergleichsberechnung des FA sowie Bescheiddaten ergibt sich nun folgendes Bild (siehe Bild).
Erstattung i.H.v. 696,57€. Grund/Differenz liegt in der Berechnung der Kirchensteuer begründet.
Kann ich leider komplett nicht nachvollziehen, wie das FA auf die Werte hinsichtlich der Kirchensteuer kommt. Da passt letztlich keine Summe zu der anderen (Antrag, Steuerberechnung, Vergleichsberechnung, Bescheiddaten).
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe und Aufklärung.
Gruß
Arne P.
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