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Anlage V - Wohnung mehrmals kurzfristig untervermietet

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    Anlage V - Wohnung mehrmals kurzfristig untervermietet

    Hallo,

    ich habe hier noch nicht ganz die passende Antwort gefunden, daher frage ich nochmal nach.
    Ich habe meine gemietete Wohnung mehrmals im Jahr (insgesamt knapp 1 Monat) kurzfristig untervermietet.
    Ich finde grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze, wie ich das bei meiner Steuererklärung eintragen kann:

    Entweder als Ferienwohnung (da bezieht sich aber irgendwie alles immer auf Eigentum), oder als
    Andere Einkünfte, wo es ganz klar heißt: Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen
    Diese Bezeichnung ist für mich absolut zutreffend, vermiete ich doch meine gemietete Wohnung weiter...

    Die Einkünfte habe ich in einer eigenen Aufstellung aus Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar berechnet,
    kann diese jedoch nirgends in der Anlage V bei den anderen Einkünften angeben.

    Wie gehe ich hier nun vor?

    Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten!

    Julian

    #2
    ... kann diese jedoch nirgends in der Anlage V bei den anderen Einkünften angeben.
    Das ist so! Für Untervermietung steht nur eine Zeile zur Verfügung, deshalb müssen ja auch nur die Einkünfte, also der Überschuss erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist so! Für Untervermietung steht nur eine Zeile zur Verfügung, deshalb müssen ja auch nur die Einkünfte, also der Überschuss erklärt werden.
      Danke schonmal, das ist sehr gut. Sollte ich dann unaufgefordert diese Einkünfte in einer eigenen Anlage nochmal aufgedröselt darstellen? Finde dazu im Formular keinen Hinweis.
      Da sind ja einige Werte, die hinter dieser einen Zahl stehen. Eine Möglichkeit diese direkt innerhalb von ELSTER einzubinden, scheint es
      nicht zu geben. Sollte ich diese Anlage dann per Post, E-Mail, Fax oder selbst vorbeibringen oder ist das an sich gar nicht erwünscht?

      Danke nochmals!

      Kommentar


        #4
        Sollte ich diese Anlage dann per Post, E-Mail, Fax oder selbst vorbeibringen oder ist das an sich gar nicht erwünscht?
        Wenn das Finanzamt Belege haben will, wird es diese anfordern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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