Sollte ich diese Anlage dann per Post, E-Mail, Fax oder selbst vorbeibringen oder ist das an sich gar nicht erwünscht?
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Anlage V - Wohnung mehrmals kurzfristig untervermietet
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist so! Für Untervermietung steht nur eine Zeile zur Verfügung, deshalb müssen ja auch nur die Einkünfte, also der Überschuss erklärt werden.
Da sind ja einige Werte, die hinter dieser einen Zahl stehen. Eine Möglichkeit diese direkt innerhalb von ELSTER einzubinden, scheint es
nicht zu geben. Sollte ich diese Anlage dann per Post, E-Mail, Fax oder selbst vorbeibringen oder ist das an sich gar nicht erwünscht?
Danke nochmals!
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... kann diese jedoch nirgends in der Anlage V bei den anderen Einkünften angeben.
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Anlage V - Wohnung mehrmals kurzfristig untervermietet
Hallo,
ich habe hier noch nicht ganz die passende Antwort gefunden, daher frage ich nochmal nach.
Ich habe meine gemietete Wohnung mehrmals im Jahr (insgesamt knapp 1 Monat) kurzfristig untervermietet.
Ich finde grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze, wie ich das bei meiner Steuererklärung eintragen kann:
Entweder als Ferienwohnung (da bezieht sich aber irgendwie alles immer auf Eigentum), oder als
Andere Einkünfte, wo es ganz klar heißt: Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen
Diese Bezeichnung ist für mich absolut zutreffend, vermiete ich doch meine gemietete Wohnung weiter...
Die Einkünfte habe ich in einer eigenen Aufstellung aus Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar berechnet,
kann diese jedoch nirgends in der Anlage V bei den anderen Einkünften angeben.
Wie gehe ich hier nun vor?
Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten!
Julian
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