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Erste Steuererklärung und ungeklärte Fragen

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    Erste Steuererklärung und ungeklärte Fragen

    Guten Tag,
    vorab erstmal ne kurze Entschuldigung dafür, dass eventuell einige der Fragen bereits irgendwo im Forum beantwortet worden sind. Ich habe wirklich lange gesucht und nix für mich verständliches zu diesen gefunden. Ist meine erste Steuererklärung und ich wollte unbedingt versuchen die ohne Steuerberater zu erstellen, hoffe ihr könnt mir meine letzten Fragen beantworten.

    Vorab erstmal zu meiner Person: 19 Jahre alt; seit 01.07.2019 Soldat auf Zeit, davor Abi gemacht.

    Nun meine Fragen:
    1. Was hat es mit der Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung auf sich, bzw wenn ich das richtig verstanden habe wird hier die nur die Mindestvorsorgepauschale genannt, welche ich aber nicht weiter berücksichtigen muss?!

    2. Muss Trennungsgeld und die Umzugskostenvergütung in der Steuererklärung mit aufgeführt werden; und wenn ja wo?

    3. Wie und wo wird die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in der Steuererklärung angegeben (ist ja so wie ich das verstanden habe eine art "geldwerter Vorteil"(kann auch sein, dass ich da komplett falsch liege))

    4. Ist es möglich kosten für ein Handy anzusetzen wenn dieses ständig für dienstliche Kommunikation genutzt wird? Wenn ja, wie viel?

    5. Müssen Kapitalerträge unter dem Freibetrag von 801€ angegeben werden.

    6. Ich habe diesen Hinweis erhalten wie ist damit umzugehen, werde leider nicht schlau daraus: EHW Elster-/Steubel-Hinweise Bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen wurde erklärt, dass eine Tätigkeit als Beamter/Beamtin ausgeübt wurde. Zusätzlich wurde aber angegeben, dass keine Anwartschaft auf Altersversorgung bestand. Diese Angaben widersprechen sich. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.

    #2
    1.) Richtig. Da Du die Steuererklärung sowieso einreichst bis zum 31.07., ist diese Position für Dich ohne Belang.
    2.) Arbeitgeberstattung in dem Bereich, wo Du die dazugehörigen Werbungskosten erklärst. Wahrscheinlich im Bereich der Reisekosten.
    3.) Falls das ein geldwerter Vorteil ist, wurde das sicher schon lohnversteuert, ist als in der Position in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 schon enthalten.
    4.) Suchmaschinieren nach R 9.1 Abs. 5 LStR.
    5.) Wenn die der Abgeltungssteuer grundsätzlich unterlagen, d.h. Abgeltungssteuer einbehalten wurde oder ganz oder teilweise durch Freistellungsauftrag freigestellt wurde: Nein.
    6.) Die Frage nach Anwartschaft auf Altersversorgung ist bei Beamten zu bejahen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Also konkret zu 6:

      Zeile 55
      Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung
      Ja Kennzahl383

      Zeile 56
      Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben Ja Kennzahl 384

      Zu 1: welchen unterschied macht hier der 31.07.(letztes Eingangsdatum)?

      Und zu 3: Sehe ich es also richtig dass die unentgeltliche truppenärztliche versorgung nirgendwo in der Steuererklärung angegeben wird. Ich meine man zahlt ja nichts für die Krankenversicherung im wesentlichen, ist das nicht irgendwie ein Vorteil?

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        #4
        Zitat von ChristophTimm Beitrag anzeigen
        Und zu 3: Sehe ich es also richtig dass die unentgeltliche truppenärztliche versorgung nirgendwo in der Steuererklärung angegeben wird. Ich meine man zahlt ja nichts für die Krankenversicherung im wesentlichen, ist das nicht irgendwie ein Vorteil?
        Hallo ChristophTimm,

        da du nichts in die Krankenversicherung einzahlst, aber bei der Lohnabrechnung die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wird, kann es bei der Einkommensteuererklärung durchaus zu einer Nachzahlung kommen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Die freie Heilfürsorge führt häufig zu Nachzahlungen. Da aber wegen der Mindestvorsorgepauschale regelmäßig Erklärungspflicht besteht,

          lässt sich das nicht vermeiden. Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind in solchen Fällen hilfreich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            1.)
            6.) Die Frage nach Anwartschaft auf Altersversorgung ist bei Beamten zu bejahen.
            Gilt dies auch für Zeitsoldaten, da ich ja streng genommen kein beamter bin?

            Also konkret ist als Soldat auf zeit folgende Angabe richtig?

            Zeile 55
            Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung
            Ja;Kennzahl 383

            Zeile 56
            Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben
            Ja; Kennzahl 384

            Zuletzt geändert von ChristophTimm; 25.05.2020, 14:24.

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              #7
              Gilt dies auch für zeitsoldaten, da ich ja streng genommen kein beamter bin?
              Als nicht rentenversicherungspflichtiger Soldat macht man Angaben in Zeile 54 ff der Anlage Vorsorgeaufwand.

              Man wird nach meiner Erinnerung nach dem Ausscheiden durch den Dienstherrn nachversichert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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