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Verpachtung Gartengrundstück

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    Verpachtung Gartengrundstück

    Hallo, ich überlege in ein Gartengrundstück/Schrebergarten zu investieren und dies zu verpachten. Nun ist das "Stückle" zur Vereinfachung unbebaut. Die Einnahmen muss ich natürlich mit meinem Steuersatz versteuern, Anzeigenschaltung, Verwaltungskosten etc. Kann ich sicher als Werbungskosten abziehen. Wie ist es denn mit den Grundstückskosten (bei Finanzierung /Grundschuld) ? Da geht wohl nichts oder? AfA ist ja nur für Gebäude... Höchstens anteilig für eine eventuell bestehende Hütte... Danke für Tipps und Hilfestellungen.. MfG

    #2
    Das betrifft aber die Steuererklärung 2020. Wie die Formulare dafür aussehen werden ist meines Wissens noch nicht bekannt.

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      #3
      Wie die Formulare dafür aussehen werden ist meines Wissens noch nicht bekannt.
      Es dürfte auch 2020 wieder eine Anlage V geben, der Rest der Fragen betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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