Im Bescheid 2019 wird keine Vorgabe (wie in den Bescheiden 2014-2018) für die zu zahlenden Vorauszahlungen 2020 gemacht.
Gilt die Vorgabe von 2018 weiterhin, oder brauche ich keine weiteren Vorauszahlungen zu leisten?
Danke!
Gilt die Vorgabe von 2018 weiterhin, oder brauche ich keine weiteren Vorauszahlungen zu leisten?
Danke!
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