Vorauszahlung 2020 / Bescheid 2019

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  • Picard777
    antwortet
    Zitat von walbol Beitrag anzeigen
    Ja, ist ja richtig, im Bescheid steht was für Rest 2019 und 2020 zu zahlen ist. Was mich irritiert ist, dass dies nicht fortgeführt wird.
    Demnach hätte ich für die ersten Quartale 2021 keine Vorgaben.
    Danke für Eure Hilfe. Ich werde dann mal das FA anschreiben.
    Üblicherweise steht das dort genauso gerade nicht. Normalerweise steht da:
    • Einkommensteuer 2019, Solidaritätszuschlag 2019
    • Vorauszahlungen 2020
    • Vorauszahlungen 2021 und weitere Jahre

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von walbol Beitrag anzeigen
    ....
    Danke für Eure Hilfe. Ich werde dann mal das FA anschreiben.....
    Hallo walbol,

    warum willst du das FA noch anschreiben ?
    Wenn die Nachzahlung unter 400,- Euro war oder ist, dann verzichtet man auf Vorauszahlungen.
    Oder siehe Beitrag Nr. 2 -> kurzer Anruf

    Tschüß

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  • walbol
    antwortet
    Ja, ist ja richtig, im Bescheid steht was für Rest 2019 und 2020 zu zahlen ist. Was mich irritiert ist, dass dies nicht fortgeführt wird.
    Demnach hätte ich für die ersten Quartale 2021 keine Vorgaben.
    Danke für Eure Hilfe. Ich werde dann mal das FA anschreiben.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    schau doch mal deinen letzten Vorauszahlungsbescheid an.
    Da steht doch drauf wie lange Vorauszahlungen zu leisten sind

    Gruß FIGUL

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  • Picard777
    antwortet
    Nochmal: Wenn im Bescheidpapier keine Vorauszahlungen festgesetzt werden, ist das keine Aufhebung von Vorauszahlungen, sondern schlicht kein Vorauszahlungsbescheid, d.h. der bisherige Vorauszahlungsbescheid ist unverändert weiterhin gültig.

    Ich meine sogar, dass das irgendwann einmal versteckt in den ganzen Erläuterungswust mit Rechtsbehelfsbelehrung und Hinweises zu Säumnisfolgen etc. mit aufgeführt worden ist, kann das aber jetzt nicht überprüfen.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    wenn keine Vorauszahlungen festgesetzt wurden, was willst du dann zahlen?
    Zitat: Es ist das 1. mal seit >7 Jahren , dass diese Rubrik "Vorauszahlungen" komplett fehlt!?
    Ja fehlt die Rubrik`? Wegen dem ? nach dem !

    Gruß FIGUL

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  • walbol
    antwortet
    Es ist das 1. mal seit >7 Jahren , dass diese Rubrik "Vorauszahlungen" komplett fehlt!?

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  • Picard777
    antwortet
    In dem "Bescheid"papier" sind üblicherweise eine Vielzahl von Bescheiden zusammengefasst, z.B. Einkommensteuer 2018, Solidaritätszuschlag 2018, ev. Kirchensteuer Ehemann, kath. Kirchensteuer Ehefrau, Verspätungszuschlag, Zinsen, Einkommensteuervorauszahlung 2020, Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 2020 usw. usw. Das sind Alles unterschiedliche Bescheide, die Unterschiedliches regeln. Wenn nun Bescheide "fehlen", fehlt diese Regelung, dann gilt die bisherige Regelung weiter, da sie ja nicht geändert wurde.

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo walbol,

    irgendwo müsste zumindest etwas stehen -> Vorauszahlungen wie bisher.
    Wenn nichts dasteht gelten natürlich die festgesetzten Vorauszahlungen für 2020 weiter.
    Der kürzeste Draht für eine verbindliche Antwort ist natürlich die Telefonnummert auf deinem Steuerbescheid -> dein Sachbearbeiter im Finanzamt.

    Tschüß

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  • walbol
    hat ein Thema erstellt Vorauszahlung 2020 / Bescheid 2019.

    Vorauszahlung 2020 / Bescheid 2019

    Im Bescheid 2019 wird keine Vorgabe (wie in den Bescheiden 2014-2018) für die zu zahlenden Vorauszahlungen 2020 gemacht.
    Gilt die Vorgabe von 2018 weiterhin, oder brauche ich keine weiteren Vorauszahlungen zu leisten?
    Danke!
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