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Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

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    Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

    Hallo!
    Ich übe eine Nebentätigkeit als Dozentin aus und erhalte eine Honorar. Zusätzlich werden mir die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet. Diese wurden gemeinsam mit dem Honorar auf der Bescheinigung für das Finanzamt ausgewiesen. Das Studieninstitut, an welchem ich tätig bin, hat diese Summe (Honorar + Fahrtkosten) an das Finanzamt übermittelt. Nun hat mir das Finanzamt die gesamte Summe als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2400 € angerechnet. Da ich knapp 3.300 € verdient habe, wurde nun natürlich ein Teil versteuert. Jedoch sind in diesem Betrag Fahrtkostenerstattungen in Höhe von ca. 300 € enthalten. Diese Ausgaben hatte ich ja vorher bereits und sie wurden mir lediglich erstattet. Dürfen die Fahrtkosten als Einkommen dann überhaupt angerechnet werden? Für mich wäre logisch, wenn nur das gezahlte Honorar, also knapp 3.000 € steuerrechtlich berücksichtigt werden als Einkommen.

    #2
    AW: Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

    Zitat von Jelare Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Ich übe eine Nebentätigkeit als Dozentin aus und erhalte eine Honorar. Zusätzlich werden mir die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet. Diese wurden gemeinsam mit dem Honorar auf der Bescheinigung für das Finanzamt ausgewiesen. Das Studieninstitut, an welchem ich tätig bin, hat diese Summe (Honorar + Fahrtkosten) an das Finanzamt übermittelt. Nun hat mir das Finanzamt die gesamte Summe als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2400 € angerechnet. Da ich knapp 3.300 € verdient habe, wurde nun natürlich ein Teil versteuert. Jedoch sind in diesem Betrag Fahrtkostenerstattungen in Höhe von ca. 300 € enthalten. Diese Ausgaben hatte ich ja vorher bereits und sie wurden mir lediglich erstattet. Dürfen die Fahrtkosten als Einkommen dann überhaupt angerechnet werden? Für mich wäre logisch, wenn nur das gezahlte Honorar, also knapp 3.000 € steuerrechtlich berücksichtigt werden als Einkommen.
    Hast du bei deiner Sterklärung in der EÜR die Fahrtkosten angegeben?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

      im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2400 € angerechnet. Da ich knapp 3.300 € verdient habe, wurde nun natürlich ein Teil versteuert. Jedoch sind in diesem Betrag Fahrtkostenerstattungen in Höhe von ca. 300 € enthalten. Diese Ausgaben hatte ich ja vorher bereits und sie wurden mir lediglich erstattet. Dürfen die Fahrtkosten als Einkommen dann überhaupt angerechnet werden? Für mich wäre logisch, wenn nur das gezahlte Honorar, also knapp 3.000 € steuerrechtlich berücksichtigt werden als Einkommen.
      Mit der Übungsleiterpauschale sind grundsätzlich alle Betriebsausgaben abgegolten - auch die Fahrtkosten. Betriebsausgaben können auf Einzelnachweis nur berücksichtigt werden, wenn diese die Übungsleiterpauschale von 2400,-- € übersteigen.
      Zuletzt geändert von ; 01.08.2019, 09:25.

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        #4
        AW: Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hast du bei deiner Sterklärung in der EÜR die Fahrtkosten angegeben?

        Gruß FIGUL
        Ich habe das Einkommen leider gar nicht in der Steuererklärung angegeben. Ich wurde scheinbar ein bisschen falsch beraten von meinem Auftraggeber am Studieninstitut. Die meinten, dass ich lediglich immer die Bescheinigung einreichen muss beim Finanzamt. :-(

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          #5
          AW: Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

          Zitat von Jelare Beitrag anzeigen
          Ich habe das Einkommen leider gar nicht in der Steuererklärung angegeben. Ich wurde scheinbar ein bisschen falsch beraten von meinem Auftraggeber am Studieninstitut. Die meinten, dass ich lediglich immer die Bescheinigung einreichen muss beim Finanzamt. :-(
          Hallo,

          Einspruch einlegen (Frist beachten) und siehe Beitrag Korsika

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

            Was soll ein Einspruch bringen? Wie @korsika schon geschrieben hat:

            Betriebsausgaben können auf Einzelnachweis nur berücksichtigt werden, wenn diese die Übungsleiterpauschale von 2400,-- € übersteigen.

            Es geht um Fahrtkosten von 300,00 €
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anrechnung Fahrtkosten bei Einkommen aus Übungsleitertätigkeit

              Zitat von Jelare Beitrag anzeigen
              Ich habe das Einkommen leider gar nicht in der Steuererklärung angegeben
              Dann kann ich nicht erkennen welches Problem Du mit Elster hast.

              Zitat von Jelare Beitrag anzeigen
              Für mich wäre logisch, wenn nur das gezahlte Honorar, also knapp 3.000 € steuerrechtlich berücksichtigt werden als Einkommen.
              Du meinst also, dass jemand, der 3.000 Euro verdient und zur Arbeit fahren muss, genausoviel Steuern zahlen muss wie jemand, der 3.000 Euro verdient und obendrauf seine Fahrtkosten bezahlt bekommt? Du meinst wenn die Gesetze großzügig zu Dir sind, und Dir statt 300 Euro Fahrtkosten 2.400 zugestehen, dann müsstest Du eigentlich 2.700 abgezogen kriegen?

              Nein, so ist es zum Glück nicht!

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