Hallo!
Ich übe eine Nebentätigkeit als Dozentin aus und erhalte eine Honorar. Zusätzlich werden mir die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet. Diese wurden gemeinsam mit dem Honorar auf der Bescheinigung für das Finanzamt ausgewiesen. Das Studieninstitut, an welchem ich tätig bin, hat diese Summe (Honorar + Fahrtkosten) an das Finanzamt übermittelt. Nun hat mir das Finanzamt die gesamte Summe als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2400 € angerechnet. Da ich knapp 3.300 € verdient habe, wurde nun natürlich ein Teil versteuert. Jedoch sind in diesem Betrag Fahrtkostenerstattungen in Höhe von ca. 300 € enthalten. Diese Ausgaben hatte ich ja vorher bereits und sie wurden mir lediglich erstattet. Dürfen die Fahrtkosten als Einkommen dann überhaupt angerechnet werden? Für mich wäre logisch, wenn nur das gezahlte Honorar, also knapp 3.000 € steuerrechtlich berücksichtigt werden als Einkommen.
Ich übe eine Nebentätigkeit als Dozentin aus und erhalte eine Honorar. Zusätzlich werden mir die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet. Diese wurden gemeinsam mit dem Honorar auf der Bescheinigung für das Finanzamt ausgewiesen. Das Studieninstitut, an welchem ich tätig bin, hat diese Summe (Honorar + Fahrtkosten) an das Finanzamt übermittelt. Nun hat mir das Finanzamt die gesamte Summe als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2400 € angerechnet. Da ich knapp 3.300 € verdient habe, wurde nun natürlich ein Teil versteuert. Jedoch sind in diesem Betrag Fahrtkostenerstattungen in Höhe von ca. 300 € enthalten. Diese Ausgaben hatte ich ja vorher bereits und sie wurden mir lediglich erstattet. Dürfen die Fahrtkosten als Einkommen dann überhaupt angerechnet werden? Für mich wäre logisch, wenn nur das gezahlte Honorar, also knapp 3.000 € steuerrechtlich berücksichtigt werden als Einkommen.
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