Hallo ich habe eine Verständnisfrage zur EÜR 2019. Ich bin Kleinunternehmer und benutze meinen privat PKW für geschäftliche Fahrten zum Kunden und zur ersten Betriebsstätte. Ich habe jetzt die Zeilen 84 und 86 ausgefüllt. Hat die Zeile 85 für mich Bedeutung? Von der Logik her denke ich, dass es sich bei dieser Zeile um KFZ handelt die im Betriebsvermögen sind, was bei mir aber nicht der Fall ist. Ich bin mir aber nicht sicher und möchte deshalb hier um Hilfe bitten.
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Eür 2019 - privates KFZ
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Die Zeile 85 hat natürlich auch für dich Bedeutung. In Zeile 84 gibst du alle Kosten ( gefahrene Kilometer x 0,30 oder tatsächlicher Kilometersatz) an.
In Zeile 85 gehört dann der tatsächliche Anteil für die Fahrten Wohnung - 1. Betriebsstätte (Hin- und Rückweg) erklärt. Der wird von Zeile 84 abgezogen.
In Zeile 86 kommt die Entfernungspauschale, die wird dann wieder hinzugerechnet.
Den Wert in Zeile 84 musst du außerdem in Zeile 126 eintragen, da es sich um eine Nutzungseinlage handelt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Überlege doch mal! In Zeile 84 gibst du die Kosten für alle betrieblich gefahrenen Kilometer an, also auch für die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte.
Betrieblich veranlasst sind diese Fahrten ja auch, man darf dafür aber nur die Entfernungspauschale (einfache Strecke, 1-mal täglich) absetzen.
Also musst du den tatsächlichen Fahrtkostenanteil zunächst in Zeile 85 von den Gesamtkosten für alle Fahrten in Zeile 84 abziehen. Logisch?Freundliche Grüße
Charlie24
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Die Plausi prüft nicht jede Zeile und auch nicht jeden Eintrag!Freundliche Grüße
Charlie24
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OK ich bin verwirrt, in der Anleitung zur EÜR 2019 für Zeile 84 steht" Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten KFZ können entweder pauschal mit 0,30 Euro je km oder mit den anteiligen tatsächlichen entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen. Du sagst zu mir dass ich in Zeile 84 auch die Fahrten zur ersten Betriebstätte eintragen soll. Die Anleitung sagt mir zu Zeile 84 was anderes.
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Die Anleitung sagt mir zu Zeile 84 was anderes.
Kosten für die betriebliche Nutzung und sind deshalb in Zeile 84 einzubeziehen. Wenn du sie dort rauslässt, dann darfst du sie natürlich nicht in Zeile 85 abziehen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe jetzt die Hilfe zu allen Zeilen durchgelesen, auch zu den Zeilen vor der Zeile 84. Man kann das so machen, wie du das gemacht hast.
Dann dürfen aber in Zeile 84 nur die Kundenfahrten erfasst werden!
Freundliche Grüße
Charlie24
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Das Ergebnis ist immer gleich, insoweit spielt es tatsächlich keine Rolle, ob man die Fahrtkosten komplett aufrollt oder nicht.
Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass die Fahrtkosten Wohnung - Betriebsstätte bei der Frage, ob ein KFZ im Betriebsvermögen gehalten werden darf
oder muss, zur betrieblichen Nutzung gerechnet werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Nasenbär Beitrag anzeigenDanke für Deine Zeit, also kann ich das so abschicken wie ich unter Beitrag Nr. 10 beschrieben habe.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo da ich die Sache verstehen möchte, habe ich noch eine Nachfrage. Ist es so, dass die Zeile 85 im Zusammenhang steht mit den Zeilen 81, 82 u. 83 der EÜR 2019 ? Also im Grunde nach die Zeile 85 nur ausgefüllt werden muss, wenn ich ein KFZ im Betriebsvermögen halte? Ich stelle diese Frage weil ich immer noch nicht den Zusammenhang verstehe.
Grüße
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Also im Grunde nach die Zeile 85 nur ausgefüllt werden muss, wenn ich ein KFZ im Betriebsvermögen halte?
wobei bei einem KFZ im Betriebsvermögen dann bei der Berechnung differenziert wird, ob die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt.
Die Anleitung zu Zeile 85 enthält sehr ausführliche Hinweise zu dem Thema.Freundliche Grüße
Charlie24
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