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Freistellungsauftrag vs Anlage KAP

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    Freistellungsauftrag vs Anlage KAP

    Hallo Zusammen,

    Ich habe mehrere Geldanlagen bei verschiedenen Geldinstituten und werde mit meinen Erträgen definitiv über die 801€ kommen.

    Ich werde es definitiv auch nicht schaffen meine Freistellungsaufträge genau so aufzuteilen dass sie die jeweiligen Erträge genau "erschlagen".

    Der Bequemlichkeit halber würde ich gerne einfach bei keiner Anlage mehr einen Freistellungsauftrag stellen und mir dann den Freibetrag über die Anlage KAP wieder holen. https://ameblo.jp/daniellepe/entry-12607794603.html

    Würden mit dieser Variante irgend welche finanziellen Nachteile, abgesehen von der Steuerstundung, entstehen?


    LG
    Nase
    Zuletzt geändert von conordibb; 14.01.2021, 18:06.

    #2
    Welche denn?

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      #3
      Der Bequemlichkeit halber verteile ich den Sparer-Pauschbetrag so auf die verschiedenen Banken, dass er vollständig ausgeschöpft wird

      und erspare mir so die Beifügung der Anlage KAP gänzlich. Wie wäre es damit?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zumindest bisher (als es noch Zinsen gab ) habe ich mein Geld öfters mal zwischen den Banken hin- und hergeschoben - dorthin, wo es gerade die besten Zinsen gab. Passend dazu hätte ich dann auch (praktisch jedes Jahr) alle Freistellungsaufträge neu verteilen müssen. Und da machen es die Banken einem oft schwer (geht nicht online, nicht mal per Fax, also tatsächlich ausdrucken, Briefmarke, Briefkasten... und keine Eingangsbestätigung, ob die Änderung wirklich durchgeführt wurde). Ich bin dann auch dazu übergegangen, einfach gar keine Freistellungsaufträge mehr zu erteilen - dann brauche ich mich auch nicht drum kümmern. Und einmal im Jahr die jeweils drei Beträge der fünf-oder-so Steuerbescheinigungen ins Steuerprogramm seiner Wahl abzutippen ist mir dann auch leichter gefallen als mich ständig um N Freistellungsaufträge kümmern zu müssen. Insofern kann ich die Intention des Fragestellers schon verstehen.

        Und um die anfängliche Frage zu beantworten: Nein, Nachteile gibts keine (außer dass man halt eine ESt-Erklärung machen muss - auch wenn man ansonsten, z.B. als normalsterblicher Arbeitnahmer, gar nicht dazu verpflichtet wäre).

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          #5
          Bei meinen bzw. unseren Banken kann ich schon seit mehreren Jahren die Freistellungsaufträge online anpassen. Das mache ich in der Regel im Februar

          und überprüfe Anfang November, ob ich auch bei jedem Institut über den freigestellten Wert komme. Das hat in den letzten 5 Jahren immer funktioniert,

          nur einmal mussten wegen Erstattungszinsen des Finanzamts Anlagen KAP eingereicht werden. Da mussten aber auch nur diese erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            das Stellen oder Nichstellen oder Anpassen von Freistellungsaufträgen kann man doch nicht allgemein beantworten.
            Ist doch von Fall zu Fall unterschiedlich.
            Ich bin Rentner liege weit unter dem z,v,E und habe be mehreren Banken Depots.
            Kapitalerträge ändern sich jedes Jahr und die Einkünfte liegen immer über den Freibeträgen.
            Was soll ich dann mit Freistellungsaufträgen.
            Einfach Anlage KAP und fertig

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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