Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerfreie Betriebseinnahmen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerfreie Betriebseinnahmen

    Hallo ich habe noch eine Frage zur EÜR 2019. Ich bin über die Künstlersozialkasse versichert. In der EÜR sollen auch steuerfreie Betriebseinnahmen angegeben werden. Laut § 3 ESTG Nr. 57 ist der Zuschuss der Künstlersozialkasse eine steuerfreie Einnahme. In Zeile 92 wird sie vom Gewinn wieder abgezogen. Meine Frage ist unter welcher Zeile wird sie bei den Betriebseinnahmen eingetragen?

    Grüße

    #2
    Zuschüsse der KSK sind zwar steuerfrei, aber doch keine Betriebseinnahmen. Die musst du bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen,

    nicht in der EÜR!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja bei den Vorsorgeaufwendungen werden sie berücksichtigt. Was mir nur aufgefallen ist, das in der Anlage EÜR für 2019 beim Block Betriebseinnahmen dort steht ( einschließlich steuerfreier Einnahmen. Beim Block Ermittlung des Gewinns steht in Zeile 92 abzüglich § 3 ESTG ( ohne Nr.26 , 26a26b und Teileinkünften ).
      Was mich betrifft ist Zeile 92 , denn in § 3 ESTG nr 57 ist der Zuschuß der Künstlersozialkasse als steuerfreie Einnahme aufgezeichnet. Bin auch verwirrt.

      Kommentar


        #4
        In der Anleitung für Zeile 92 wird das genauer erklärt. Ist mir aber immer noch schleierhaft. Welchen Sinn soll es machen steuerfreie Einnahmen als Betriebseinnahmen zu deklarieren und in Zeile 92 wieder abzuziehen. Steht so dort ich verstehe es trotzdem nicht.

        Kommentar


          #5
          Für bestimmte Betriebseinnahmen macht das schon Sinn. Aber glaub mir, die steuerfreien Zuschüsse der KSK sind keine Betriebseinnahmen,

          die erhältst nämlich du als Person und nicht für deinen Betrieb. Es sind nur steuerfreie Einnahmen, die deine abziehbaren Vorsorgeaufwendungen reduzieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich bin nur über den Begriff ( einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen gestolpert ). Dazu kam noch die Zeile 92 der Anlage EÜR in der der § 3 ESTG aufgeführt ist. Dann habe ich mir den § 3 ESTG durchgelesen und unter Nummer 57 die Künstlersozialkasse entdeckt. Da ich dort versichert bin , habe ich gedacht das ich das als steuerfreie Betriebseinnahme angeben muss.
            Aber Du wirst schon recht haben. Ich werde die Zuschüsse der Künstlersozialkasse aus der EÜR rauslassen und nur in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigen.

            Grüße

            Kommentar


              #7
              Ich habe nochmal zur Sicherheit den Text aus § 3 ESTG in Bezug auf die Künstlersozialkasse aufgeführt.

              Nr. 57 die Beträge, die die Künstlersozialkasse zugunsten des nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten aus dem Aufkommen von Künstlersozialabgabe und Bundeszuschuss an einen Träger der Sozialversicherung oder an den Versicherten zahlt;

              Grüße

              Kommentar


                #8
                Aber Du wirst schon recht haben. Ich werde die Zuschüsse der Künstlersozialkasse aus der EÜR rauslassen und nur in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigen.
                Genauso machst du das! Keine Angst, ich weiß das schon, auch wenn es nichts mit Elster zu tun hat. Aus dem Wortlaut von § 3 Nr. 57 EStG ist

                doch auch ersichtlich, dass es sich nicht um Betriebseinnahmen handelt, anders als z. B. Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X