Hallo ich habe noch eine Frage zur EÜR 2019. Ich bin über die Künstlersozialkasse versichert. In der EÜR sollen auch steuerfreie Betriebseinnahmen angegeben werden. Laut § 3 ESTG Nr. 57 ist der Zuschuss der Künstlersozialkasse eine steuerfreie Einnahme. In Zeile 92 wird sie vom Gewinn wieder abgezogen. Meine Frage ist unter welcher Zeile wird sie bei den Betriebseinnahmen eingetragen?
Grüße
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