Hallo,
In der Anlage KAP der Steuererklärung gebe ich meine Kapitalerträge laut der Steuerbescheinigungen der Banken. Da ich dort keine Freistellungsanträge gestellt habe, werden die fälligen Ertragssteuern an das Finanzamt automatisch abgeführt. Die Summe der Steuerabzugsbeträge wird auch in der Zeile 48 /49 der KAP Anlage angegeben.
Auf dem Steuerbescheid werden die Kapitalerträge summiert und die Sparer-Pauschale von 801 € wird abgezogen. Die verbleibende Summe wird dann erneut mit 25 % versteuert.
Eigentlich dachte ich, dass ich die Bescheinigungen bei dem Finanzamt gar nicht einreichen muss, da die Steuern schon bezahlt wurden.
Vielleicht kann mich da jemand aufklären, ob ich etwas falsch mache?
Gruß
Jan
In der Anlage KAP der Steuererklärung gebe ich meine Kapitalerträge laut der Steuerbescheinigungen der Banken. Da ich dort keine Freistellungsanträge gestellt habe, werden die fälligen Ertragssteuern an das Finanzamt automatisch abgeführt. Die Summe der Steuerabzugsbeträge wird auch in der Zeile 48 /49 der KAP Anlage angegeben.
Auf dem Steuerbescheid werden die Kapitalerträge summiert und die Sparer-Pauschale von 801 € wird abgezogen. Die verbleibende Summe wird dann erneut mit 25 % versteuert.
Eigentlich dachte ich, dass ich die Bescheinigungen bei dem Finanzamt gar nicht einreichen muss, da die Steuern schon bezahlt wurden.
Vielleicht kann mich da jemand aufklären, ob ich etwas falsch mache?
Gruß
Jan
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