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Anlagen in der Steuererklärung

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    Anlagen in der Steuererklärung

    Hallo,

    In der Anlage KAP der Steuererklärung gebe ich meine Kapitalerträge laut der Steuerbescheinigungen der Banken. Da ich dort keine Freistellungsanträge gestellt habe, werden die fälligen Ertragssteuern an das Finanzamt automatisch abgeführt. Die Summe der Steuerabzugsbeträge wird auch in der Zeile 48 /49 der KAP Anlage angegeben.
    Auf dem Steuerbescheid werden die Kapitalerträge summiert und die Sparer-Pauschale von 801 € wird abgezogen. Die verbleibende Summe wird dann erneut mit 25 % versteuert.

    Eigentlich dachte ich, dass ich die Bescheinigungen bei dem Finanzamt gar nicht einreichen muss, da die Steuern schon bezahlt wurden.

    Vielleicht kann mich da jemand aufklären, ob ich etwas falsch mache?

    Gruß

    Jan

    #2
    Passt doch alles, oder was wolltest Du wissen?

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      #3
      Hallo,

      es würde alles passen, wenn die Bank vorher schon die Kapitalertragsteuer und den Soli Zuschlag nicht einbehalten und ad das zuständige Finanzamt abgeführt hätte

      Wenn ich z. B. Kapitalerträge von 1000,- Euro erziele, und davon 250,- Euro als Abgeltungssteuer von der Bank abgezogen und an das Finanzamt weiter geleitet werden, warum müssen wieder 1000,- Euro minus der Freibetrag mit 25 % versteuert werden?
      Die Steuerabzugsbeträge werden zwar unter Position 48/49 angegeben aber nirgendwo berücksichtigt---- so erscheint mir das wenigstens.

      Vielleicht soll man die Steuerbescheinigungen der Banken, wo schon die Steuern einbehalten wurden, gar nicht in der Steuererklärung angeben?

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        #4
        Hallo,

        Sind deine Freibeträge bei anderen Banken schon aufgebraucht?
        Hast du überhaupt Freistellungsauftrag gestellt?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hast du überhaupt Freistellungsauftrag gestellt?
          Nach dem ersten Beitrag wohl nicht. Ich glaube, er liest an der falschen Stelle der Steuerberechnung. Natürlich wird die Steuer (nach Abzug des

          Sparer-Pauschbetrags) berechnet, die von den Banken einbehaltenen und abgeführten Steuern erscheinen aber nur in der Abrechnungstabelle oben

          und werden auch angerechnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke Charlie24...…
            die Anrechnung befindet sich wirklich auf der 1-ten Seite des Steuerbescheides in der Tabelle---- es passt alles. Freistellungsanträge habe ich nicht gestellt, das muss ich vielleicht nachholen.

            Gruß

            Jan

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